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Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und benötige unbedingt eure Hilfe.

Ich möchte zu Hause eine Videoüberwachung für meinen Home Office Arbeitsplatz einrichten, es handelt sich dabei um rein private Räumlichkeiten, welche mir gehören. Hier geht es um den Bereich meines Schreibtisches und das Regal.

Anforderungen an die Kamera:
- zwei (oder vielleicht drei) kleine Mini Kameras die sich leicht verstecken lassen
- Stromzufuhr per Akku (auf keinem Fall Stromkabel)
- Full HD reicht mir aus
- Nachtsicht nur wenn an der Kamera nichts leuchtet
- Speicherfunktion für die Aufnahmen
- Sichtweite 3 bis 4 Meter
- Aufnahmedauer und Akkuleistung von 3 Stunden sind ausreichend
- bei einer Kamera mit Bewegungsmelder muss dieser zuverlässig (!!!) reagieren
- mit Tonaufnahme

Ich möchte gerne ein Live Bild auf dem Smartphone sehen. Leider habe ich in dem Zimmer kein stationäres Internet. Deshalb würde ich die Kamera mit einem mobilen WLAN Hotspot (gerne auch Empfehlungen hierfür) koppeln, welcher mit einem reinen Datentarif betrieben wird.

NUN MEINE FRAGE:
Welche Kameras wären für mich geeignet? Vom Budget hätte ich mir max. 300 Euro vorgestellt (ich hoffe dies ist nicht unrealistisch).

Bitte fragt nicht nach dem Sinn des Ganzen. Ich habe das Vertrauen in einen Mitbewohner verloren und möchte prüfen, ob dieser während meiner Abwesenheit sich meine Sachen auf meinem Schreibtisch ansieht.

Ich benötige keine Rechtsberatung und keine Hinweise zum Datenschutz, diese Punkte sind mir weitgehend bekannt. Es geht mir rein um die technische Umsetzung.

Über jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
300,- € sind völlig unrealistisch. Da geht's in die Profiliga, wenn die Nachtsicht nicht erkennbar sein soll. Ich habe solch ein Equipment in 2017 für knapp 4.000,- € erworben. Das ist bis heute nicht wirklich günstiger geworden.
Wenn es einfach nur eine Akku Cam sein soll, gibt's zum Preis schon was halbwegs vertretbares, dann ist es allerdings nicht Mini.
Wenn es eine Pin-Hole Kamera, also max. 10mm Objektivgröße mit ca. 1m Verkabelung und daran angeschossenem Equipment sein darf, die dann allerdings keine Nachtsicht hat, gibt es hier etwas für Dich. Da bekommst Du aber für 300,- gerade mal eine und die läuft auch nicht über Akku, wobei man da was basteln kann.

Häng Dir das Teil so auf, dass Du den Schreibtisch seitlich fokusierst. Das funktioniert tatsächlich und kostet nur kleines Geld.
Das geht eher in die Richtung Suchbegriff „Hidden Wlan Spy Cam“
Dann bekommst so was zum BeispielBig Grin
https://smart-cam.ch/product/4k-spion-ka...tsprecher/

Für Schnüffler tuts eine Cam vollkommen. Man muss ihnen verbal nur ein entsprechend sicheres Zeitfenster geben. Wie „ Ich bin dann mal für drei Stunden kurz weg“ Da tappen sie alle rein die neugierigen Arschl..Big Grin
Ach ja ; Am Schreibtisch kannst momentan viel ungefragt hinstellen. War ja gerade mal wieder Weihnachten mit vielen useless presents.

Hab noch was für dichBig Grin
https://www.amazon.de/s?k=wlan+spy+camer...doa-p_1_12
Zitat:Hidden Wlan Spy Cam
Womit damit bereits der Besitz illegal ist. Ohne Fernzugriff wäre es aber erlaubt.
IllegalBig Grin
Erlaubt, ohne Fernzugriff...Lightbulb
Wolltest du was anderes ausdrücken?
In Bezug auf Videoüberwachung kursieren schon seltsame Mythen.
Vieles könnte man aus den Richtlinien und Vorschriften rausinterpretieren.
Im Sinne einer Strafverfolgung, der Aufklärung dieser und das Feststellen von Verfehlungen geht die Rechtssprechung jedoch wieder andere Wege.
Ich für meinen Teil wäge ab, wie, wann wo und wie ich eine verdeckte Videoüberwachung aufbaue. Man kann schon regelmässig auch zu konformen Lösungen kommen, nur muss man das nicht öffentlich rausposaunen.
Wichtig ist immer, dass der Staatsanwalt auf deiner Seite ist, da können dann andere erstmal hinten anstehen.
Wie hier soll es ja um das Misstrauen an einem Homeoffice Arbeitsplatz gehen.
Da sehe ich schon Handlungsbedarf für den Besitzer. Er hat ja auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.
Mein Homeofficearbeitsplatz ist abschliessbar und der Rechner Passwortgeschützt.
Dokumente kann man nicht permanent wegräumen, wenn man gerade mal zur Toilette will oder Pause macht.
Anstelle der Verdeckten Überwachung würde ich frontal gehen und die Kamera sichtbar auf den Arbeitsplatz ausrichten. Er soll sehen, dass er im Verdacht steht und das Ganze von vorneherein sein lassen.
Alles Gute im neuen Jahr Exclamation Heart Exclamation

Zitat:Anstelle der Verdeckten Überwachung würde ich frontal gehen und die Kamera sichtbar auf den Arbeitsplatz ausrichten. Er soll sehen, dass er im Verdacht steht und das Ganze von vorne herein sein lassen.

Na, dass ist doch mal ein guter Lightbulb Vorschlag Exclamation Da passt das Budget und da es ja offensichtlich nur den eigenen Bereich überwacht, sollte es da auch keine Probleme mit dem Datenschutz oder anderen Vorgaben geben.

Mensch, Fina, ich hatte mir ja auch schon einige Möglichkeiten ausgemalt, aber mit der ganz offensichtlichen, sichtbaren Überwachung, darauf war ich nicht gekommen. Schön, dass man wieder was lernen kann. Letztendlich würde dies das Verhältnis gegenüber dem Mitbewohner vermutlich weniger belasten, als wenn man nachher mit der versteckten Cam um die Ecke kommt und ...
Der Besitz des genannten Geräts (sowie das Inverkehrverbringen und Verkaufen) ist in Deutschland illegal. Ohne die Möglichkeit eines Fernzugriffs wäre es wiederrum erlaubt. Genau das wollte ich ausdrücken. Siehe § 8 Abs. 1 TTDSG.

Kann man verdeckte Kameraüberwachungen zulässig aufbauen? Ja. Aber eben nicht, in dem Kameras mit Fernzugriff in einem Alltagsobjekt montiert werden, was ein in Deutschland verbotenes Spionagegerät darstellt. Die Kamera in eine Wand zu montieren wäre da schon deutlich unproblematischer, weil das nicht gegen das TTDSG verstößt - oder eben eine Kamera zu nutzen, die nur aufzeichnet (was absolut legal ist, selbst wenn sie als "[Gegenstand] des täglichen Gebrauchs verkleidet" ist).

Zitat:Da sehe ich schon Handlungsbedarf für den Besitzer. Er hat ja auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.
Diese ist darüber zu erreichen, dass er unberechtigten Zugang verhindert und nicht, in dem er illegale Spionagegeräte kauft und besitzt. Insbesondere kann eine Kameraüberwachung den Verlust personenbezogener, möglicherweise sogar streng-vertraulicher, Daten nicht rückgängig machen. Schon deshalb kann die Kameraüberwachung niemals ausreichend sein als Maßnahme um Schutzstufen für interne, vertrauliche oder strengvertrauliche Daten zu erreichen. Ist ja schön, wenn Mitarbeiter A im HomeOffice weiß, dass Person X gerade etwas gelesen hat - dennoch kann das bedeuten, dass Person X jetzt je nach Branche weiß, dass Person B einer Straftat verdächtigt wird. Selbst wenn Person B freigesprochen wird, könnte das ihr später schaden, wenn z.B. Person X mal darüber entscheidet, ob Person B im Unternehmen von Person X eingestellt wird.

Zitat:Dokumente kann man nicht permanent wegräumen, wenn man gerade mal zur Toilette will oder Pause macht.
Doch. Insbesondere wenn der Raum nicht abschließbar ist, sollte das sogar für interne Dokumente gelten. Für vertrauliche Dokumente sollte das sowieso immer gelten, außer man geht nur kurz auf Toilette und der Raum ist abschließbar. Für streng vertrauliche Dokumente sollte das _IMMER_ gelten - und mit immer meine ich auch wirklich immer. Selbst bei einem Feueralarm sind die streng vertraulichen Dokumente mitzunehmen und durchgehend zu bewachen oder noch schnell einzuschließen.
Datenschutz gilt in seiner eigenen Wohnung nicht, es sei denn es besteht ein rechtskräftiger Mietvertrag zwischen ihm und seinem Mitbewohner, wo es Gemeinschaftsräume gibt. In diesem Fall unterliegen die Gemeinschaftsräume und der explizit diesem Mitbewohner vermietete Raum dem Datenschutz, aber niemals der ausschließlich nur durch den Vermieter genutzte Arbeitsraum. Dort gilt auch keine Straßenverkehrsordnung, weswegen er dort ein Motorrad mit 5 Rädern ohne Lappen fahren dürfte.
1. Datenschutz gilt überall und auch in Privaträumen muss man im Regelfall auf die Videoüberwachung hinweisen (besonders wenn man mal Leute freiwillig die Räumlichkeit betreten lässt), darf kein Ton aufzeichnen, etc. Wobei gerade das mit der Kennzeichnung unter bestimmten Umständen verzichtbar ist - das würde ich hier aber ehrlich gesagt auch nicht gegeben sehen, da bereits eine Videoüberwachung mit Hinweis das illegale Betreten des Raums wahrscheinlich abstellen würde und damit als milderes Mittel den Zweck erfüllen würde.

2. Ob eigene Wohnung oder nicht, ist aber bei § 8 Abs. 1 TTDSG völlig egal. Das Verbot von Spionagegeräten bezieht sich bereits auf den Besitz und das Inverkehrbringen der genannten Gerätschaften und hat nichts mit den übrigen Datenschutzgesetzen zu tun. Selbst wenn die Anwendung nach BDSG, DSGVO und den allgemeinen Gesetzen zulässig ist, ist der Besitz weiterhin verboten.
Es gibt bislang kein einziges Urteil in diesem Land, welches die Videoüberwachung selbst mit Tonaufzeichnung in Privat Wohnungen verboten, unterbunden oder sonst was hat. Lediglich beim LAG und BAG wurden dahin gehend Urteile gesprochen und selbst die waren positiv gegenüber dem vermeintlich Geschädigten (also dem der gefilmt hat) ausgefallen.

Man überzeuge mich vom Gegenteil.

Das Verbot des Besitzes bzw. die Nutzung von verdeckten Überwachungsprodukten ist durch die Bundesnetzagentur geregelt. Es gibt bislang keinen einzigen Fall Bundesweit der deswegen verhandelt wurde, es musste bislang kein einziger Online-Shop die Produkte aus dem Angebot entfernen.

Man überzeuge mich vom Gegenteil.

Wenn mir solches Material zur Verfügung steht, muss mir bewiesen werden, dass dieses durch verdeckte Aufzeichnungsgeräte erworben werden, damit es eventuell nicht verwertbar ist. Auch dazu ist mir kein einziges Urteil bekannt.

Wenn ich schreibe, dass mir dahingehend nichts bekannt ist, bedeutet dies, dass ich zuvor bereits sehr ausgiebig Google mit OLG und BGH Urteilen durchforstet habe (das betreibe ich bereits seit 15 Jahren).

Es gibt verschiedene AG + LG Urteile, die allerdings allesamt von OLG's kassiert wurden.

Grundsätzlich gilt in der gesamten BRD, die Tat rechtfertigt je nach Schwere die Mittel.
Man schaue sich das mal an: OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2019, 4 U 1401 / 19

In Hessen gilt auch immer noch die Todesstrafe für Einbrecher und trotzdem wurde dort seit Kriegsende niemand mehr hingerichtet (zumindest offiziell). Was ich damit sagen will: Es gibt viele Gesetze im Land, die keine Anwendung finden.
Zitat:Es gibt bislang kein einziges Urteil in diesem Land, welches die Videoüberwachung selbst mit Tonaufzeichnung in Privat Wohnungen verboten, unterbunden oder sonst was hat.
Strafrechtliche Verurteilungen nach §201 StGB wirste auch nicht als öffentliches Urteil großartig im Internet verkündigt sehen. Wink

Zitat:Wenn mir solches Material zur Verfügung steht, muss mir bewiesen werden, dass dieses durch verdeckte Aufzeichnungsgeräte erworben werden, damit es eventuell nicht verwertbar ist. Auch dazu ist mir kein einziges Urteil bekannt.
Na, Moment - von einem Verwertungsverbot der Aufzeichnungen habe ich nirgends gesprochen. Selbst wenn die Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist, bedeutet noch lange kein automatisches Verwertungsverbot im Straf-, Zivil- oder Verwaltungsrecht (vgl. nicht nur das von dir verlinkte Urteil, sondern auch BGH Az. VI ZR 233/17, OLG Stuttgart Az.: 4 Ss 543/15). Die Aufzeichnung muss auch nicht zwangsläufig datenschutzrechtlich unzulässig sein, nur weil der Besitz des verwendeten Geräts verboten ist. Also von einem Verwertungsverbot habe ich nirgends gesprochen - ich habe nur gesagt, dass der Besitz des genannten Geräts in Deutschland verboten ist nach TTDSG und daran sollte es bei Kamera in Alltagsgegenstand mit WLAN bei der eindeutigen Formulierung im TTDSG gar keinen Zweifel geben.

Selbst wenn belegbar wäre, dass das Gerät verdeckt war, müsste man das Gerät trotzdem vorliegen haben, um zu beurteilen ob der Besitz legal ist (nur Aufzeichnung) oder nicht (Fernzugriff).

Zitat:Es gibt bislang keinen einzigen Fall Bundesweit der deswegen verhandelt wurde, es musste bislang kein einziger Online-Shop die Produkte aus dem Angebot entfernen.
Wahrscheinlich wird kein Händler klagen, wenn das Produkt eindeutig gegen das TTDSG verstößt und inwiefern Produkte entfernt werden mussten, dazu äußert sich die BNetzA gar nicht öffentlich, woher willst du also wissen, ob oder ob nicht?
(01-01-2022 19:44)ssb-security schrieb: [ -> ]In Hessen gilt auch immer noch die Todesstrafe für Einbrecher und trotzdem wurde dort seit Kriegsende niemand mehr hingerichtet (zumindest offiziell). Was ich damit sagen will: Es gibt viele Gesetze im Land, die keine Anwendung finden.

Dieses Gesetz wurde ja auch vor über 7 Jahrzehnten abgeschafft.
Genauer gesagt 1949.
Stimmt, in Hessen wurde die Todesstrafe erst vor paar Jahren abgeschafft, aber es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Ist halt typisch Deutsch, es ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist....
(01-01-2022 20:26)KMsicherheitstechnik schrieb: [ -> ]
Zitat:Es gibt bislang kein einziges Urteil in diesem Land, welches die Videoüberwachung selbst mit Tonaufzeichnung in Privat Wohnungen verboten, unterbunden oder sonst was hat.
Strafrechtliche Verurteilungen nach §201 StGB wirste auch nicht als öffentliches Urteil großartig im Internet verkündigt sehen. Wink

http://www.caselaw.de/ Dort findet sich jedes erdenkliche Urteil von OLG's und BGH.

Zitat:Es gibt bislang keinen einzigen Fall Bundesweit der deswegen verhandelt wurde, es musste bislang kein einziger Online-Shop die Produkte aus dem Angebot entfernen.
Wahrscheinlich wird kein Händler klagen, wenn das Produkt eindeutig gegen das TTDSG verstößt und inwiefern Produkte entfernt werden mussten, dazu äußert sich die BNetzA gar nicht öffentlich, woher willst du also wissen, ob oder ob nicht?

Gibt's nicht, dass wäre mir mittlerweile bekannt.
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