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Normale Version: Rechtliche Grundlage für Mieter.
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Hallo, kennt sich jemand aus mit den rechten die ein Mieter hat ?
es geht um ein 2 Familienhaus, oben und unten eine Partei.

im Eingangsbereich wollte ich (als Mieter ) eine Kamera installieren, ohne die Öffenltiche Straße zu filmen es wäre nur der Gemeinschaftsbereich der Weg der zu Klingel und in den Garten führt.


1. frage ist dürfte ich sie dort installieren wenn die andere Partei damit schriftlich einverstanden ist und ich offensichtlich ein Schild anbringe auf dem steht das, dass Grundstück Video überwacht ist ?


2. frage wäre, muss der Vermieter damit einverstanden sein ? oder reicht es dort das Schild anzubringen ?

3. gibt es noch andere sachen die es zu beachten gibt ?


ich würde mich riesig über ein paar Antworten freuen und bedanke mich schonmal vielmals.
Mfg.
Hallo Wolfgang, Heart-lich Willkommen im Forum

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Soweit mir bekannt, darf/soll/kann hier keine verbindliche Rechtsberatung abgegeben werden. Angel
Vielen dank für deine antwort, ich werde mich mal durchklicken Smile
Was Du in den verschiedenen Beiträgen auch feststellen wirst, sind die unterschiedlichen Erfahrungen, die die Errichter hier - je nach Standort, Firmensitz, Bundesland und zuständigen Gerichten gemacht haben. Confused

Neben generellen Regelungen gibt es auch entsprechende Fallentscheidungen die - je nach Grund und bisherigen Vorfällen - unterschiedlich hinsichtlich Art und Umfang gesehen werden Lightbulb
Ohne Vermieter läuft da gar nichts, soviel kann ich dazu beitragen. No Way!!!
(01-03-2022 15:09)Wolfgang111 schrieb: [ -> ]... es wäre nur der Gemeinschaftsbereich der Weg der zu Klingel ... führt.

Über die rechtlichen Möglichkeiten berät Dich sicher ein spezialisierter Anwalt - trotzdem von mir ein (ergänzender) Hinweis: die Warnschilder musst Du ja u. a. deshalb aufhängen, damit Menschen die Möglichkeit haben umzukehren wenn sie das nicht möchten. Wenn Du das also baust wie Du beschrieben hast, dann musst Du u. U. damit rechnen, dass z. B. der Postbote, der Müllmann oder andere Gewerke sich nicht bei ihrer Arbeit filmen lassen wollen und sich dagegen wehren, den "überwachten" Bereich zu betreten.
Angel
Zitat:Soweit mir bekannt, darf/soll/kann hier keine verbindliche Rechtsberatung abgegeben werden. Angel
Da hat Martina nicht Unrecht: Wenn wir dir eine Anlage installieren, dürfen wir als Errichter über die rechtlichen Gegebenheiten informieren (Rechtsdienstleistung als Nebenleistung ist zulässig). Hier im Forum auf die Frage zu antworten wäre aber illegal, da du nach einer konkreten Fall fragst und nicht nach einem allgemeinen Thema und es keine Nebenleistung unserer Tätigkeit als Errichter ist. Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz.
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