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Normale Version: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes
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Hallo zusammen,

da mir letztens leider mein Auto beschädigt wurde, möchte ich dieses per Kamera überwachen.

Eine Dashcam werde ich installieren (die wohl mittlerweile legal sind und auch als Beweismittel akzeptiert werden) aber die sieht ja nur nach vorne. Wenn also seitlich am Auto etwas passiert ist das nicht mit auf der Aufnahme.

Jetzt habe ich überlegt meinen Stellplatz per Kamera zu Überwachen. Praktischerweise wohnen wir im 1. Stock und aus meinem Badfenster kann ich direkt auf meinen Stellplatz schauen. -> Kamera am Badfenster anbringen und auf meinen Stellplatz ausrichten.

Jetzt 2 Fragen:

Ist das so rechtens? Wir wohnen eben zur Miete und haben nur einen Stellplatz auf einem kleinen Hof, auf den die anderen Mieter auch ihre Stellplätze haben. So wie ich mich eingelesen habe darf man ja nur privaten Raum Filmen. Es soll ja auch Kameras geben, mit der man Bereiche, welche nicht gefilmt werden dürfen ausblenden kann. Dann würde ich das so einstellen, dass man nur meinen Stellplatz sieht.

Sollte das schon nicht rechtens seins können wir hier aufhören, sollte es aber möglich sein, dann wäre ich über eine Kameraempfehlung mit Videoaufzeichnung auf ein NAS (Synology) und WLAN (im Bad ist kein LAN) dankbar.
Rechtsberatung dürfen grundsätzlich nur Anwälte geben in konkreten Fällen, so dass die Fragestellung hier das Beantworten verboten. Bei Beauftragung eines Errichters, dürfte er dich auch beraten als Nebenleistung - ich denke diese Ausnahme greift beim Beantworten hier im Forum aber eher nicht. Würdest du jetzt aber fragen was im fiktiven Fall einer fiktiven Person X wäre, wäre das regelmäßig als zulässig anzusehen - als Tipp für Rechtsfragen in Onlineforen in der Zukunft.

Grundsätzlich gilt: Das Filmen von Gemeinschaftsbereichen in Mietshäusern braucht das Einverständnis aller Bewohner sowie des Eigentümers/der Eigentümer bei WEG. Ausgeschwärzte Bereiche sind zwar kein Thema für DSGVO mehr, aber solange der Eindruck entstehen kann, dass man gefilmt werden könnte, bestehen trotzdem Unterlassungsansprüche. Im Worst Case dürfen auch Briefträger, Paketdienstleister, Müllabfuhr und co. verweigern ein mit Kamera überwachtes Grundstück zu betreten.
Hallo Fisch, wenn mir jemand das Auto "beschädigen" würde und sich dann nicht seiner Verantwortung stellt, die Polizei wie fast immer keinen Täter ausmachen kann, also alle Rechtsstaatlichen Möglichkeiten verbraucht sind, würde ich zu einer Lösung greifen, wobei es mir völlig wurscht wäre, ob das nun legal ist oder eben nicht.
Es gibt eine Möglichkeit, zumindest bei Tag, den Parkplatz völlig unauffällig zu filmen. Schreib mir eine PN und ich sage Dir, wie man das kostengünstig hin bekommt.
ich sehe das wie ssb, auch ich würde jede sich mir bietende Möglichkeit suchen, um diesem Täter habhaft zu werden.
Wie das nachher rechtlich bewertet werden kann, ist primär egal. Zuerst musst du ihn haben/wissen wer es ist. Den ersten Schuss kannst du eh nicht mehr nachweisen, aber ...und darum geht es!
Danke für die Antworten.

Naja der Schuss kann dann aber ganz schnell nach hinten losgehen, wenn ich zwar den Täter auf Film habe, aber alle anderen anschließend zurückklagen, dass ich unerlaubterweise gefilmt habe. Oder das Beweismaterial im Fall der Fälle gar nicht verwendet werden darf. Dann hat das alles nichts gebracht.

Andererseits das Einverständnis aller Bewohner so wie ich einige kenne werde ich wohl nicht bekommen. Und eine Beratung durch einen Anwalt/Sicherheitsfirma ist dann doch wieder etwas zu teuer.
Verwertet als Beweis werden dürfen unzulässige CCTV-Aufzeichnungen der aktuellen Rechtssprechung nach fast immer. Das muss man halt irgendwie abwägen, da haben andere Mitmutzer nicht Unrecht.
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