19-08-2024, 14:10
Hallo zusammen,
ich habe eine recht allgemeine Frage, die die Anforderungen an eine Brandmeldeanlage betrifft.
Wir planen derzeit eine BMA für ein Technikgebäude. Weder in der Baugenehmigung noch vom Versicherer oder Brandschutzplaner ist eine BMA gefordert. Lediglich der Kunde selbst wünscht sich eine BMA.
Meiner Ansicht nach würde das bedeuten, dass wir die Anlage zwar nach allen relevanten Normen planen aber grundsätzlich so aufbauen können, wie der Kunde es sich wünscht. Richtig? Wie sieht es mit einer Sachverständigen-Abnahme aus? Ist diese zwingend erforderlich? Und könnte man theoretisch auch von der Norm abweichen?
Eine weitere Frage, die sich auch auf dieses Projekt bezieht:
Es soll eine Brandfallsteuerung geben. Allerdings sollen nicht einzelne Einrichtungen von der BMZ selbst angesteuert werden sondern es soll eine Alarm-Meldung an eine übergeordnete Steuerung geben, die dann die entsprechenden Ansteuerungen vornimmt. An die übergeordnete Steuerung sind noch weitere Alarmanlagen und Not-Aus-Systeme angeschlossen.
Die Frage hier wäre: Bestehen von irgendwelchen offiziellen Stellen (normen, o.ä.) allgemeine Brandschutztechnische Anforderungen an diese übergeordnete Steuerung?
Vielen Dank vorab.
ich habe eine recht allgemeine Frage, die die Anforderungen an eine Brandmeldeanlage betrifft.
Wir planen derzeit eine BMA für ein Technikgebäude. Weder in der Baugenehmigung noch vom Versicherer oder Brandschutzplaner ist eine BMA gefordert. Lediglich der Kunde selbst wünscht sich eine BMA.
Meiner Ansicht nach würde das bedeuten, dass wir die Anlage zwar nach allen relevanten Normen planen aber grundsätzlich so aufbauen können, wie der Kunde es sich wünscht. Richtig? Wie sieht es mit einer Sachverständigen-Abnahme aus? Ist diese zwingend erforderlich? Und könnte man theoretisch auch von der Norm abweichen?
Eine weitere Frage, die sich auch auf dieses Projekt bezieht:
Es soll eine Brandfallsteuerung geben. Allerdings sollen nicht einzelne Einrichtungen von der BMZ selbst angesteuert werden sondern es soll eine Alarm-Meldung an eine übergeordnete Steuerung geben, die dann die entsprechenden Ansteuerungen vornimmt. An die übergeordnete Steuerung sind noch weitere Alarmanlagen und Not-Aus-Systeme angeschlossen.
Die Frage hier wäre: Bestehen von irgendwelchen offiziellen Stellen (normen, o.ä.) allgemeine Brandschutztechnische Anforderungen an diese übergeordnete Steuerung?
Vielen Dank vorab.
