18-09-2024, 07:54
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einem aktuellen Projekt weiterhelfen. Wir planen mehrere Hallen mit einer Größe von jeweils 7000 m². In der Planung haben wir an allen vier Gebäudeecken vernetzte Anlagen vorgesehen, was dazu führt, dass die Hallen auf zwei Systeme aufgeteilt werden.
Daraus ergibt sich eine Bereich von ca. 3500 m², der überwacht und alarmiert werden soll. Dieser Bereich wird auf Ebene 3 mit akustischen Signalgebern und sogenannten Übergabepunkten (Kopplern) ausgestattet.
Nun stellt sich mir die Frage zur Ringaufteilung: Da wir die 1600 m² Überwachungsfläche bzw. den Meldebereich überschreiten, können wir hier virtuelle Brandabschnitte erstellen und die Ringe entsprechend aufteilen? Oder bezieht sich die Regelung von 1600 m² nur auf Meldebereiche, die auch tatsächlich Melder beinhalten, die auslösen können (z.B. Rauchmelder)?
Des Weiteren wird in der Norm von Übertragungswegen und einer Gesamtfläche von 6000 m² gesprochen. Wie verhält sich das zu den Meldebereichen mit den 1600 m²?
Ich wäre sehr dankbar für eine Erläuterung oder Hinweise zu diesen Punkten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Grüße
ich hoffe, ihr könnt mir bei einem aktuellen Projekt weiterhelfen. Wir planen mehrere Hallen mit einer Größe von jeweils 7000 m². In der Planung haben wir an allen vier Gebäudeecken vernetzte Anlagen vorgesehen, was dazu führt, dass die Hallen auf zwei Systeme aufgeteilt werden.
Daraus ergibt sich eine Bereich von ca. 3500 m², der überwacht und alarmiert werden soll. Dieser Bereich wird auf Ebene 3 mit akustischen Signalgebern und sogenannten Übergabepunkten (Kopplern) ausgestattet.
Nun stellt sich mir die Frage zur Ringaufteilung: Da wir die 1600 m² Überwachungsfläche bzw. den Meldebereich überschreiten, können wir hier virtuelle Brandabschnitte erstellen und die Ringe entsprechend aufteilen? Oder bezieht sich die Regelung von 1600 m² nur auf Meldebereiche, die auch tatsächlich Melder beinhalten, die auslösen können (z.B. Rauchmelder)?
Des Weiteren wird in der Norm von Übertragungswegen und einer Gesamtfläche von 6000 m² gesprochen. Wie verhält sich das zu den Meldebereichen mit den 1600 m²?
Ich wäre sehr dankbar für eine Erläuterung oder Hinweise zu diesen Punkten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Grüße