Ich bin über die Feiertage auf ein Urteil des Amtsgericht Gelnhausen gestoßen, dass ich - insbesondere, weil ähnliche Sachlagen hier schon Thema waren - verlinken will.
Ist zwar nicht eine
höchstrichterliche Entscheidung, aber immerhin ...
(Und für die Admins: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Link auf eine öffentliche Seite

- wie von mir öfters proklamiert: Im Internet findet man fast alles, man muss sich nur die Mühe antun, danach zu suchen

)
Gerichtsurteil: Unzulässige Videoüberwachung schon bei schwenkbarer Kamera
... und auch die zitierten Urteile zum sogenannten
Überwachungsdruck sind recht interessant

Das Urteil ist logisch und ich hätte alles auf dieses Ergebnis gesetzt. Eine PTZ im Wohngebiet ist ein Unding. Sowas kann man viel eleganter lösen, wo der Nachbar zwar voll im Visier ist, er aber keine Handhabe hat.
Dazu kommt, dass es die Behörde in Hessen ist. Mit denen hatte ich schon öfter zu tun und die nehmen die DSGVO extrem genau und legen stets noch eine Schüppe drauf. In NRW und RPF läuft das deutlich entspannter. Aber auch hier würde eine PTZ durchfallen.
Letztlich bewahrheitet sich aber stets, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man mal durch Köln schlendert, sehe ich auf einem Kilometer dutzende von Kameras, die aufgrund ihrer Anbringung und Ausrichtung eklatant gegen die DSGVO verstoßen. Es juckt niemanden.
und hier noch mehr Lesestoff, (diesmal: höchstrichterlich) auch wenn es schon etwas älter ist, ...
Klick hier
(PDF wird automatisch runtergeladen,
dann manuell öffnen)
Moin,
alles mehrfach durch. Große Aufregung über die Kamera des Nachbarn. Wurde deinstalliert und dann ein Schaden am Auto vom Meckerer. Ob es Bilder gibt - nö. Die Leute sind einfach nur dumm. Zu Hause steht die Alexa die alles verpetzt und die Kamera vor der Tür ist der Aufreger. Und wenn man es nicht will sieht man nix davon ;-)
Viel Erfolg
andreas
Ich finde es interessant, dass manche Behörden mit der DSGVO argumentieren, obwohl das Thema Überwachungsdruck eigentlich rein zivilrechtlich ist, da die DSGVO erst bei der tatsächlichen Datenerfassung greift.
Gibt's da eine Stellungnahme seitens der Behörden in Hessen, auf welcher Grundlage diese dagegen vorgehen möchte, wenn ich eine PTZ an mein Haus in Hessen (das ich nicht habe) hängen würde?
Bei jeder Fertigstellung einer Videoüberwachung von jeder Cam einen Screenshot erstellen und die Config abspeichern. Im Nachgang dem Kunden erklären, wie er was verändern kann und damit ist die Sache für mich rechtssicher. Bei all meinen Installationen und das sind wirklich seehr viele, ist mir keine einzige Cam bekannt, die im Nachhinein abgebaut oder verändert werden musste. Eine meiner ersten Fragen beim Kunden ist stets das Verhältnis zur Nachbarschaft und demnach wird angeboten. Selbst bei den schwierigsten Verhältnissen, findet sich immer eine Lösung.
(29-12-2024 09:52)AaronK schrieb: [ -> ]Gibt's da eine Stellungnahme seitens der Behörden in Hessen, auf welcher Grundlage diese dagegen vorgehen möchte, wenn ich eine PTZ an mein Haus in Hessen (das ich nicht habe) hängen würde?
Zu einer PTZ habe ich noch keinen Kontakt mit Hessen gehabt, aber in anderen Konfigurationen. Ganz gleich welches Bundesland, die nutzen meines Wissens alle den selben Fragenkatalog. NRW und RPF gehen eher großzügig mit den Antworten um, in Hessen wird im Zweifelsfall die Typenbezeichnung gegoogelt und oweh die kann Ton aufzeichnen. Da hilft alles bekunden, diese Funktion deaktiviert zu haben nichts, die kann man wieder abbauen. Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Kameras alles ab 5m Entfernung nicht mehr verständlich ist, dass spielt in Hessen keine Rolle.
Wenn Du der Meinung bist, dass das Behördenwillkür ist (und das ist es), kannst Du dagegen klagen. Viel Erfolg!
... der aktuelle Nachbar mag kooperativ sein. Der nächste ist es dann vielleicht nicht? Ist wie bei Hammergrundstücken. Da möchte man nie der vordere Eigentümer sein?...