02-06-2013, 00:01
Hallo,
ich bin unter der Woche beruflich bedingt auswärts und wohne in einer Zweitwohnung. Auf dem Grundstück auf dem sich auch meine Wohnung befindet hat ein Nachbar an dem Haus, das er zur Miete bewohnt einen Infrarotscheinwerfer/-strahler angebracht, welcher auf den Grundstückseingang, den auch ich benutze, gerichtet. Wahrscheinlich leuchtet der Strahler auch auf den gegenüber liegenden öffentlichen Parkplatz, wo alle Mieter ihre Fahrzeuge abstellen. Eine Kamera ist nicht zu erkennen, was nicht heißt, dass keine vorhanden ist, da sie eventuell gut versteckt ist oder hinterm Fenster im dunkeln des Raumes steht.
Ich fühle mich beobachtet, da ich persönlich davon ausgehe, dass wenn jemand einen Infrarotstrahler installiert auch entsprechende Überwachungstechnik einsetzt. Nachdem ich den Grundstückseigentümer/Vermieter darüber informierte und forderte, dass der Strahler unverzüglich entfernt wird, antwortete der Vermieter, dass er bei der Befragung des betreffenden Mieters erfahren habe, dass dieser den Strahler zur Abschreckung installiert habe, da angeblich mehrfach Post aus seinem in der Grundstücksauffahrt stehendem Briefkasten entwendet wurde und darüber hinaus sein Auto auf dem angesprochenen Parkplatz auch beschädigt wurde. Eine Kamera wurde angeblich nicht installiert. Der Vermieter duldet diese ABSCHRECKUNGSMASSNAHME! Die Polizei habe ich auch schon angerufen und die kümmert das nicht. Ich fühle mich beobachtet und in meiner Persönlichkeitsentfaltung dadurch eingeschränkt.
Ist es einfach so jedem erlaubt mal eben so einen Infrarotstrahler zu installieren, der in öffentliche Bereiche wirkt? Was kann ich tun? Den entsprechenden Landesdatenschutzbeauftragten einschalten?
ich bin unter der Woche beruflich bedingt auswärts und wohne in einer Zweitwohnung. Auf dem Grundstück auf dem sich auch meine Wohnung befindet hat ein Nachbar an dem Haus, das er zur Miete bewohnt einen Infrarotscheinwerfer/-strahler angebracht, welcher auf den Grundstückseingang, den auch ich benutze, gerichtet. Wahrscheinlich leuchtet der Strahler auch auf den gegenüber liegenden öffentlichen Parkplatz, wo alle Mieter ihre Fahrzeuge abstellen. Eine Kamera ist nicht zu erkennen, was nicht heißt, dass keine vorhanden ist, da sie eventuell gut versteckt ist oder hinterm Fenster im dunkeln des Raumes steht.
Ich fühle mich beobachtet, da ich persönlich davon ausgehe, dass wenn jemand einen Infrarotstrahler installiert auch entsprechende Überwachungstechnik einsetzt. Nachdem ich den Grundstückseigentümer/Vermieter darüber informierte und forderte, dass der Strahler unverzüglich entfernt wird, antwortete der Vermieter, dass er bei der Befragung des betreffenden Mieters erfahren habe, dass dieser den Strahler zur Abschreckung installiert habe, da angeblich mehrfach Post aus seinem in der Grundstücksauffahrt stehendem Briefkasten entwendet wurde und darüber hinaus sein Auto auf dem angesprochenen Parkplatz auch beschädigt wurde. Eine Kamera wurde angeblich nicht installiert. Der Vermieter duldet diese ABSCHRECKUNGSMASSNAHME! Die Polizei habe ich auch schon angerufen und die kümmert das nicht. Ich fühle mich beobachtet und in meiner Persönlichkeitsentfaltung dadurch eingeschränkt.
Ist es einfach so jedem erlaubt mal eben so einen Infrarotstrahler zu installieren, der in öffentliche Bereiche wirkt? Was kann ich tun? Den entsprechenden Landesdatenschutzbeauftragten einschalten?