Hallo Andreas,
also ich bleibe bei 'meiner' Unterseite des waagerechten Querbalkens als geeignetem Montageort (aufgrund des einen Fotos, ich kenne nicht den gesamten Raum!):
So kann man bei einem (Falsch-)Alarm ganz locker z.B. mit einem Besenstiel (natürlich vorsichtig und ohne Gewalt!) die Quittiertaste am Melder drücken (wenn diese denn auf der großen Fläche des Melders angeordnet ist wie z.B. bei den Gira Dual Q (#233602)) und man muss nicht erst eine Leiter oder einen Stuhl holen.
Gerade, wenn dich das Ding mal nachts 'anbrüllt', kann das den Frieden mit Mitbewohnern und Nachbarn schon gefährden. Auch gewisse Haustiere sind für eine 'ziemlich zügige' Alarmquittierung recht dankbar

).
Mein Gegenargument zur 'liegenden' Montage auf der Oberseite des Querbalkens:
Staubbelastung zu hoch und zuviel Fliegen- und Spinnensche..e

am/auf dem Schutzgitter des Melders, also schnellere Verschmutzung, und damit eine evtl. verspätete Auslösung, weil die Kompensation des Melders ggf. nicht 'schnell' genug gegenarbeiten kann.
Ansonsten eben die Anleitung des bei dir eingesetzten Melders genau studieren, darin muss (sollte) der 'bestimmungsgemäße Gebrauch' des Melders definiert sein, und ich vermute 'über Kopf' wird nicht 'bestimmungsgemäß' sein.
So lange nichts Schlimmes passiert, interessiert das zwar meistens niemanden, aber wehe wenn (was bitte NIE eintreten möge!)...
@ st-s: Es freut mich, dass ausgerechnet ich dir 'altem Fuchs' noch etwas zum Googlen geben konnte.

Den fachlich richtigen Begriff hatte ich zwar auch nicht mehr zur Hand (meine letzte 8000C-Schulung ist schon lockere 20-25 Jahre her), aber du bist ja trotzdem hellhörig (und fündig) geworden.
Ich behaupte einfach mal (wie immer ist das Folgende KEINE Rechtsberatung!), dass du keine große 'Rückrufaktion' für die bisher von dir installierten RM starten musst:
Wenn in der Anleitung deiner Melder definitiv nichts von den Wärmepolstern drin steht und du alle Herstellervorgaben bzgl. der Installationsorte befolgt hast, hat da allen voran erstmal der Hersteller gepennt (oder das Ganze sehr sehr sauber mit anwaltlicher Hilfe formuliert) und man könnte im evtl. Schadelsfall höchstens noch versuchen, dir mit den 'allgemein anerkannten Regeln der Technik' einen 'reinzuwürgen'.
Ist halt ein gewisses 'Restrisiko', aber das musst du mit deinem Gewissen und deiner eigenen Technikerehre besprechen.
Vielen Dank an alle hier Mitschreibenden, ich habe wieder viel lernen können!
Viele Grüße
Olli