23-09-2026, 22:15
Ich bin gerade den Alarmanlagen nachgegangen, die mit Infraschall oder Geräuschanalyse arbeiten und dabei u.a. auf die Firma Blockalarm gestoßen. Deren Aussage auf der Startseite, ich zitiere:
"Beste Alarmanlage mit Installation ab Werk".
Was das genau bedeuten soll, habe ich nicht heraus gefunden, denn darauf geht der Anbieter nicht ein. Im Bereich Video bieten die so ein Micky Maus System an, was besser in die Yps Tüte gehört, als an die Wand montiert (ähnlich Bascom).
Nun aber noch mal zu meiner Ausgangsfrage, darf man sein Produkt als "das Beste" anpreisen, ohne gegen ein Wettbewerbsrecht zu verstoßen?
Verhindern bereits kleinere Spitzfindigkeiten einen Verstoß oder muss man eine Spitzenstellungbehauptung auch in irgend einer Form dokumentieren. Da muss doch in irgend einer Form ein Nachweis erbracht werden, dass dem so ist, wie ich es darstelle, oder nicht?
Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?
Mittlerweile ist vergleichende Werbung gestattet. Darf ich z.B. die angebotene Alarmanlage des o.g. Anbieter installieren, die Schwachstellen dokumentieren, einen erfolgreichen Einbruch simulieren ohne das die Anlage auslöst und das Ganze per Video auf meine Homepage oder youtube verlinken?
Ich war gestern und heute auf der Security. Da warb kein einziger Anbieter, dass er das beste Produkt gemessen an der Konkurrenz hat und das muss ja Gründe haben, weshalb dem nicht so war. Das sagen einem sehr wahrscheinlich die Vertriebler hinter vorgehaltener Hand, aber es stand auf keiner Werbetafel.
"Beste Alarmanlage mit Installation ab Werk".
Was das genau bedeuten soll, habe ich nicht heraus gefunden, denn darauf geht der Anbieter nicht ein. Im Bereich Video bieten die so ein Micky Maus System an, was besser in die Yps Tüte gehört, als an die Wand montiert (ähnlich Bascom).
Nun aber noch mal zu meiner Ausgangsfrage, darf man sein Produkt als "das Beste" anpreisen, ohne gegen ein Wettbewerbsrecht zu verstoßen?
Verhindern bereits kleinere Spitzfindigkeiten einen Verstoß oder muss man eine Spitzenstellungbehauptung auch in irgend einer Form dokumentieren. Da muss doch in irgend einer Form ein Nachweis erbracht werden, dass dem so ist, wie ich es darstelle, oder nicht?
Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?
Mittlerweile ist vergleichende Werbung gestattet. Darf ich z.B. die angebotene Alarmanlage des o.g. Anbieter installieren, die Schwachstellen dokumentieren, einen erfolgreichen Einbruch simulieren ohne das die Anlage auslöst und das Ganze per Video auf meine Homepage oder youtube verlinken?
Ich war gestern und heute auf der Security. Da warb kein einziger Anbieter, dass er das beste Produkt gemessen an der Konkurrenz hat und das muss ja Gründe haben, weshalb dem nicht so war. Das sagen einem sehr wahrscheinlich die Vertriebler hinter vorgehaltener Hand, aber es stand auf keiner Werbetafel.




