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Normale Version: Keine Übergabe des Errrichtercodes nach Montage
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Hallo zusammen,

ich habe bei einem Errichter eine Abus Secvest 2Way installieren lassen. Nach Montage bekam ich mitgeteilt, dass mir der Errichtercode nicht übermittelt werden könne - die Firma beruft sich auf Ihre Haftung als Errichter (da eine VDS Anlage) und wird mir den Code erst nach 2 Jahren überlassen.
Im Angebot stand dazu nichts, lediglich ein 2-Jahre "Vor-Ort-Service" ist dort aufgeführt.

Frage: Ist dies ein übliches Verfahren? Ich habe die Befürchtung, dass ich jetzt am Fliegenfänger der Firma hänge, wenn ich z.B. Änderungen an der Konfiguration (z.B: Alarmierung per GSM Modul) machen möchte. Dann sind jeweils Anfahrt und Arbeitszeit zu zahlen.

Habe ich eine rechtliche Handhabe den Code einzufordern (bzw. ändern zu lassen)?

Ciao Peter
Hallo,

das ist völlig üblich und auch ok! Du kannst Dir den Code übergeben lassen, musst aber unterschreiben, dass Du die Haftung übernimmst. Es kann ja nicht sein, dass Du da was änderst und die Firma dann dafür haften soll. Wenn Du ein Auto kaufst, lassen die Hersteller Dich auch nicht auf die Firmware, bzw. wenn Du da eingreifst ist die Garantie futsch.

Das Vorgehen ist also üblich, jedoch stört mich irgendwo der Grundtenor. Da geht man überlicher Weise nett mit dem Kunden um, und erklärt ihm, um was es geht. Warst Du hier evtl. etwas zu forsch oder hast es in den falschen Hals bekommen? Hinweis: Du hast die Schulungen nicht und kennst die Auswirkungen nicht, die Deine Änderungen haben; da haben wir echt schon dolle Dinge erlebt. Wenn die Anlage läuft, musst Du da nicht ran! Ein Alarmsystem ist kein "Mitmachprodukt", sondern eine ernste Sache, die funktionieren muss!

Tipp: Kläre das auf nette Art und Weise und nicht gleich mit rechlicher Handhabe, denn Du wirst den Errichter auch mal wieder brauchen, und sein Know how. Frage ihn ob er Dir nicht eine Follow Me Rufnummer einrichten kann, die kannst Du dann selbst in Deinem Menü ändern.

Weiterhin: Du hast vom Profi bauen lassen (GUT SO!!!), also lass Dir alles erklären, teste es mit ihm durch, und dann weisst Du das Du Dich drauf verlassen kannst. Thats it!

Viele Grüße Marc
Nur zur Richtigstellung:

Ich war nur überrascht, dass mir diese Tatsache nicht im Vorfeld bekannt gemacht wurde. Ich kann sogar die Begründung verstehen, wollte aber dennoch mal wissen, inwieweit dies "marktüblich" ist.

Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mir ggf. mehr Gedanken um zu konfigurierende Einzelheiten gemacht und mir z:b. die Follow-Me Nummer einrichten lassen. Dachte halt, ich kann so etwas im Nachhinein selbst ändern (Benachrichtigungen innerhalb des GSM Moduls).

Ciao
Peter
Na klar, hey mach Dir doch einfach Gedanken über das Ganze und rufe Deinen Errichter an - für uns eine ganz normale Sache, dass wir da nochmal rausfahren. Kundenservice.

Edit: Achja, und viel Spass mit Deiner Anlage! :-)

VG Marc

PTSS

wenn du den code haben willst muss ihn dir der Errichter auch geben. Dies hat nichts mit VDS zu tun, vorallem bei einer Secvest.
ich glaub eher er will dich damit an der angel haben. Nach erfolgtem probebtrieb und übergabe der anlage MUSS er dir einen code geben. im normalfall wird er dir seinen nicht geben, sondern wird ihn auf den werkscode zurücksetzen.
(04-09-2013 13:09)**** schrieb: [ -> ]wenn du den code haben willst muss ihn dir der Errichter auch geben. Dies hat nichts mit VDS zu tun, vorallem bei einer Secvest.
ich glaub eher er will dich damit an der angel haben. Nach erfolgtem probebtrieb und übergabe der anlage MUSS er dir einen code geben. im normalfall wird er dir seinen nicht geben, sondern wird ihn auf den werkscode zurücksetzen.

Agree, was das Argument mit VDS zu tun hat. Das sehe ich auch so.
Disagree, was das mit dem Errichtercode zu tun hat, der Errichtercode ist bei der Secvest KEIN Benutzercode, um in den Errichtermodus zu gelangen, wird der Admin benötigt, den nur der Kunde kennen sollte und der Errichtercode, der von vielen Errichtern einbehalten wird. Auf verlangen...wie gesagt...alles oben geschrieben...Vgl. bei einer Telenot, wir der Monteur dem Kunden auch keinen Zugang per PC auf die Programmierung geben und freudestrahlend die Garantie übernehmen, wenn die Aussen-uschi festlich gekleidete Beamte zu rate zieht, wenn garnichts ist, die dann Kostennoten an den Kudnen senden, der will da ganz schnell nichts von SEINEN Änderungen wissen...Kurzum ****, da bist aufm Holzweg!
Wie gesagt, der Kunde kann den Errichtercode haben, unterschreibt aber dafür, wie oben bereits beschrieben. Ich denke das lohnt sich nicht! - Meine Meinung -.
An der Angel will der keinen haben, das ist gang und gebe...

VG Marc

PTSS

Ich spreche hier von tatsachen. der errichter ist verpflichtet den code an den kunden auszuhändigen, da die anlage eigentum des kunden ist.
darüber gibt es auch diverse urteile. das einzige problem wäre die gewährleistung, aber da muss sowieso der kunde beweisen das es ein mangel bei übergabe war, was er ja nach abnahmeprotokoll nicht mehr kann. Fazit der errichter hat keinen nachteil wenn er den errichtercode übergibt.
im gegenteil, wenn was nicht funktioniert kann er für die fehlerbehebung eine rechnung legen. anders sieht es bei einem wartungsvertrag aus,aber von dem reden wir ja jetzt nicht.

Achja vergessen, ein errichter wird nie garantie geben ;-) lediglich der hersteller.
...genauso isses, das Gewährleistungsproblem und dann noch der Spieltrieb mancher Kunden, von daher, die Kernaussage passt wieder!
Über Beweislasten wäre ich jetzt vorsichtig, das kommt dann wieder drauf an wie der Vertrag geschlossen wurde. Da habe ich jetzt hier aber keinen Bock drauf :-)
Man sehe es mir nach, die Kernaussage bleibt gleich. Ein Alarmsystem ist so oder so eine Sache mit Aftersales Kundenkontakt, mit oder ohne Errichtercode.
Wir geben ihn raus, wenn der Kunde es wünscht, der unterschreibt aber dafür (Siehe oben).
Das wird der angesprochene Errichter auch tun...

VG Marc
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