10-12-2014, 08:40
Hallo Moma,
ich frage mich, was Du noch wissen oder hören willst. Deine Eingangsfragen sind komplett beantwortet worden. Du bist Anwender und das System, dass man die eingebaut hat, hat einen offenkundigen Mangel, es sei denn, die dem Vertrag zu Grunde liegende Leistungsbeschreibung schließt die gängige und marktübliche Funktion der Störmeldung bei Batterieentladung aus.
Also solltest Du Dich, statt weitere Ursachenforschung im Sinne von quasi-wissenschaftlichen Untersuchungen zu treiben, ganz pragmatisch an den Lieferanten wenden und diesen Mangel gemäß Kauf- oder Werkvertragsrecht anzeigen und Nachbesserung fordern. Du bist doch, wie Du selbst schreibst Anwenderin, lass doch denjenigen die Mängelursache ermitteln, der dazu die Verpflichtung aber auch die Kompetenz hat.
Gruß Jörg
ich frage mich, was Du noch wissen oder hören willst. Deine Eingangsfragen sind komplett beantwortet worden. Du bist Anwender und das System, dass man die eingebaut hat, hat einen offenkundigen Mangel, es sei denn, die dem Vertrag zu Grunde liegende Leistungsbeschreibung schließt die gängige und marktübliche Funktion der Störmeldung bei Batterieentladung aus.
Also solltest Du Dich, statt weitere Ursachenforschung im Sinne von quasi-wissenschaftlichen Untersuchungen zu treiben, ganz pragmatisch an den Lieferanten wenden und diesen Mangel gemäß Kauf- oder Werkvertragsrecht anzeigen und Nachbesserung fordern. Du bist doch, wie Du selbst schreibst Anwenderin, lass doch denjenigen die Mängelursache ermitteln, der dazu die Verpflichtung aber auch die Kompetenz hat.
Gruß Jörg