17-02-2015, 22:23
Liebe Mitforsten, nach etwa 3 Tagen intensivstem Studium des Themas "Einbruchmeldeanlagen" weiß ich nun zwar deutlich mehr, habe aber trotzdem noch keinen Plan.
Der Status ist wie folgt: Ein Freund von mir hat nach einem Einbruch vor ca. 8-12 Jahren einen von der Kripo empfohlenen Errichter mit der Installation einer Alarmanlage beauftragt.
Als Zentrale wurde eine Telenot complex 200 (ohne H) sowie ein Wählgerät comline 3116 verbaut, welches per ISDN über X.25 Protokoll an eine Notruf/Service Zentrale aufgeschaltet ist. Soweit alles gut, nun kam aber mein Freund auf die Idee, den "turboschnellen" Kombianschluss ISDN/DSL mit einer Downlinkrate von Sage und Schreibe ca. 3 Mbit/s und einer Uplink Rate von "ultraschnellen" 350 k(kilo)Bit/s gegen einen VDSL-Anschluss mit 50/10 Mbit/s einzutauschen.
Naiv wie ich vor wenigen Tagen noch war, dachte ich, alles kein Problem, Alarmanlage einfach an den S0-Anschluss einer Fritzbox oder ähnlichen Hardware klemmen, und gut isses. Mit diesem Halbwissen hab ich den Errichter angerufen und schnell gelernt, ok, so gehts nicht. Der hat meinem Freund nun ein recht unspezifisches Angebot geschickt, so nach dem Motto, Kunde zahlt und wir machen den Rest. Soweit ganz gut, nur der Betrag ist doch ein wenig hoch ausgefallen, worauf ich begonnen habe, mich soweit als möglich in das Thema einzuarbeiten.
Bei der Durchsicht der Möglichkeiten fiel mir dabei von Telenot eine neuer Variante eines Einwahlgerätes, nämlich das comxline 1516 (GSM) ins Auge, welches eventuell passen könnte. Da aber in dem vom Errichter gemachten Angebot überhaupt keine Hardware benannt wurde und sein Angebot deutlichst über den Preisen von einem 1516, 2516 oder 3516 (GSM) liegt (also deutlich über 950-1200 Euro), bin ich doch etwas verwundert. Wobei ich den erforderlichen Einbau und die neue Parametrierung mal auf etwa 2 Stunden +/- x schätze, die ich Ihm auch gerne und gut vergüten will. Ich finde auch keine Sicherheitsklasse von der bisherigen Installation, ich vermute mal, es handelt sich um eine Anlage der Sicherheitsklasse A. Ich hätte auch gerne die GSM Option als redundanten Übertragungsweg, der Errichter möchte hierfür nur eine SIM von der Telekom oder Vodafone. Dies deckt sich zwar mit der Liste der freigegebenen, VdS-Zertifizierten Übertragungswege, so gesehen ist seine Forderung zwar auf jeden Fall VdS konform, erinnert mich aber an manche anderen Beitrage hier im Forum zum Thema VdS - Sinn oder Unsinn, weil ich durchaus gerne einen anderen Mobilfunkbetreiber nehmen wollte, aber der Mobilfunkbetreiber ist leider nicht bei den VdS-Zertifizierten Übertragungswegen aufgelistet. Ich bin mir nun im unklaren, wie ich im Gesamten weitermachen soll:
a) Neuantrag auf VDSL stornieren und beim alten ISDN Anbieter mit sehr langsamen DSL bleiben?
b) einfach die ganze Kohle abdrücken und lächeln?
c) einen anderen Errichter beauftragen?
Eventuell lässt sich ja auch das comxline gar nicht in die Telenot Complex 200 einbauen, weil complex 200 und nicht complex 200H, und das Angebot des Errichters beinhaltet, da ohne Gerätenennung, gleich noch eine komplett neue Meldezentrale....
Vom Objekt handelt es sich um ein ganz normales Haus, die Alarmanlage ist wegen der Versicherung, da bei im schon zweimal eingebrochen worden ist. Ich vermute mal, das die Versicherungen sich bis zum geht nicht mehr an ihre eigenen VdS-Regeln halten, um solch eine Anlage anzuerkennen. Da zugleich eine Aussensirene angebracht ist, sehe ich nach dem Lesen der einen oder anderen VdS-Richtlinie, hier bei der 2471, die Notwendigkeit der GSM Redundanz zum Beispiel eh nicht, so dass zumindest der redundante GSM Übertragungsweg auch mit einer SIM eines nicht zertifizierten "Übertragungsweges" betrieben werden können sollte.....
Zusätzlich ist mir ziemlich unklar, wie beispielsweise bei der VdS2417:2010-05(04), Seite 14, 6.2, der Passus "ÜE müssen eine Blockade- und Vorrangschaltung besitzen, so dass sie absoluten Betriebsvorrang vor anderen Geräten haben", bei einer Netzwerkverbindung technisch realisiert werden kann. Ich dachte bisher, das UDP bzw TCP/IP Pakete alle gleichberechtigt sind.
Falls ich doch die TCP/IP Variante nehmen sollte, findet dann die Überwachung gemäß VdS2417:2010-05(04), Seite 18, A.13.7.1 auch im unscharfen Zustand alle 20 Sekunden statt, heißt das, das jedes Softwareupdate oder Reset oder Zwangstrennung einer Fritzbox oder einem ähnlichen Modem, welches beispielsweise länger als n1*t3 = 60 Sekunden dauert, zu einer Störungsmeldung führt?
Nebenbei, unabhängig von dem Alarmanlagenthema: Theoretisch laufen die GSM-Lizenzen im Jahre 2016 aus, wenn keine Verlängerungen erwirkt werden - geht dann das selbe Spiel mit einem 3G- oder LTE Modem wieder von neuem los, alle zwei-n Jahre x-tausend Euronen für eine Anlagenaktualisierung abdrücken?
So, schon mal ein herzliches Danke-Schön im voraus für jedes weitere Wissens-Mosaiksteinchen, das mir weiter helfen kann.
Der Status ist wie folgt: Ein Freund von mir hat nach einem Einbruch vor ca. 8-12 Jahren einen von der Kripo empfohlenen Errichter mit der Installation einer Alarmanlage beauftragt.
Als Zentrale wurde eine Telenot complex 200 (ohne H) sowie ein Wählgerät comline 3116 verbaut, welches per ISDN über X.25 Protokoll an eine Notruf/Service Zentrale aufgeschaltet ist. Soweit alles gut, nun kam aber mein Freund auf die Idee, den "turboschnellen" Kombianschluss ISDN/DSL mit einer Downlinkrate von Sage und Schreibe ca. 3 Mbit/s und einer Uplink Rate von "ultraschnellen" 350 k(kilo)Bit/s gegen einen VDSL-Anschluss mit 50/10 Mbit/s einzutauschen.
Naiv wie ich vor wenigen Tagen noch war, dachte ich, alles kein Problem, Alarmanlage einfach an den S0-Anschluss einer Fritzbox oder ähnlichen Hardware klemmen, und gut isses. Mit diesem Halbwissen hab ich den Errichter angerufen und schnell gelernt, ok, so gehts nicht. Der hat meinem Freund nun ein recht unspezifisches Angebot geschickt, so nach dem Motto, Kunde zahlt und wir machen den Rest. Soweit ganz gut, nur der Betrag ist doch ein wenig hoch ausgefallen, worauf ich begonnen habe, mich soweit als möglich in das Thema einzuarbeiten.
Bei der Durchsicht der Möglichkeiten fiel mir dabei von Telenot eine neuer Variante eines Einwahlgerätes, nämlich das comxline 1516 (GSM) ins Auge, welches eventuell passen könnte. Da aber in dem vom Errichter gemachten Angebot überhaupt keine Hardware benannt wurde und sein Angebot deutlichst über den Preisen von einem 1516, 2516 oder 3516 (GSM) liegt (also deutlich über 950-1200 Euro), bin ich doch etwas verwundert. Wobei ich den erforderlichen Einbau und die neue Parametrierung mal auf etwa 2 Stunden +/- x schätze, die ich Ihm auch gerne und gut vergüten will. Ich finde auch keine Sicherheitsklasse von der bisherigen Installation, ich vermute mal, es handelt sich um eine Anlage der Sicherheitsklasse A. Ich hätte auch gerne die GSM Option als redundanten Übertragungsweg, der Errichter möchte hierfür nur eine SIM von der Telekom oder Vodafone. Dies deckt sich zwar mit der Liste der freigegebenen, VdS-Zertifizierten Übertragungswege, so gesehen ist seine Forderung zwar auf jeden Fall VdS konform, erinnert mich aber an manche anderen Beitrage hier im Forum zum Thema VdS - Sinn oder Unsinn, weil ich durchaus gerne einen anderen Mobilfunkbetreiber nehmen wollte, aber der Mobilfunkbetreiber ist leider nicht bei den VdS-Zertifizierten Übertragungswegen aufgelistet. Ich bin mir nun im unklaren, wie ich im Gesamten weitermachen soll:
a) Neuantrag auf VDSL stornieren und beim alten ISDN Anbieter mit sehr langsamen DSL bleiben?
b) einfach die ganze Kohle abdrücken und lächeln?
c) einen anderen Errichter beauftragen?
Eventuell lässt sich ja auch das comxline gar nicht in die Telenot Complex 200 einbauen, weil complex 200 und nicht complex 200H, und das Angebot des Errichters beinhaltet, da ohne Gerätenennung, gleich noch eine komplett neue Meldezentrale....
Vom Objekt handelt es sich um ein ganz normales Haus, die Alarmanlage ist wegen der Versicherung, da bei im schon zweimal eingebrochen worden ist. Ich vermute mal, das die Versicherungen sich bis zum geht nicht mehr an ihre eigenen VdS-Regeln halten, um solch eine Anlage anzuerkennen. Da zugleich eine Aussensirene angebracht ist, sehe ich nach dem Lesen der einen oder anderen VdS-Richtlinie, hier bei der 2471, die Notwendigkeit der GSM Redundanz zum Beispiel eh nicht, so dass zumindest der redundante GSM Übertragungsweg auch mit einer SIM eines nicht zertifizierten "Übertragungsweges" betrieben werden können sollte.....
Zusätzlich ist mir ziemlich unklar, wie beispielsweise bei der VdS2417:2010-05(04), Seite 14, 6.2, der Passus "ÜE müssen eine Blockade- und Vorrangschaltung besitzen, so dass sie absoluten Betriebsvorrang vor anderen Geräten haben", bei einer Netzwerkverbindung technisch realisiert werden kann. Ich dachte bisher, das UDP bzw TCP/IP Pakete alle gleichberechtigt sind.
Falls ich doch die TCP/IP Variante nehmen sollte, findet dann die Überwachung gemäß VdS2417:2010-05(04), Seite 18, A.13.7.1 auch im unscharfen Zustand alle 20 Sekunden statt, heißt das, das jedes Softwareupdate oder Reset oder Zwangstrennung einer Fritzbox oder einem ähnlichen Modem, welches beispielsweise länger als n1*t3 = 60 Sekunden dauert, zu einer Störungsmeldung führt?
Nebenbei, unabhängig von dem Alarmanlagenthema: Theoretisch laufen die GSM-Lizenzen im Jahre 2016 aus, wenn keine Verlängerungen erwirkt werden - geht dann das selbe Spiel mit einem 3G- oder LTE Modem wieder von neuem los, alle zwei-n Jahre x-tausend Euronen für eine Anlagenaktualisierung abdrücken?
So, schon mal ein herzliches Danke-Schön im voraus für jedes weitere Wissens-Mosaiksteinchen, das mir weiter helfen kann.