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Normale Version: Kellernebeneingang im ZFH wie absichern?
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Hallo,

der Kellernebeneingang ist DIE Schwachstellen in unserem Zweifamilienhaus. Habt ihr mir Tipps, wie man diesen Bereich sinnvoll absichert?

Vielen Dank schon mal!
Da gebe es ne ganze Menge, dazu müsste man aber Wissen was denn im momentanen Zustand vorhanden ist.

Gruß Norbert
Vorhanden ist noch nichts. Ich fange auf der grünen Wiese an :-)
Dei Außentüre ist eine neuwertige Kunstofftüre mit Glaseinsatz in der oberen Hälfte. Neben der Türe ist ein Kunststofffenster, der auch abgesichert werden sollte.
Ok, wenn noch nichts vorhanden ist, dann muss man auch nichts nachrüsten, sondern kann gleich Fenster und Tür in einem entsprechenden Widerstandsgrad einbauen lassen. Je nach Risikobewertung (kommt auf die Lage, Einsehbarkeit, Entfernung zum Nachbar, bisherige Kriminalitätsaufkommen, usw. an) wirst Du mit Fenster und Tür im Nebeneingangsbereich in der Widerstandsklasse RC 2 oder 3 gem. DIN EN 1627 "gut fahren". Die von Dir favorisierte Türkonstruktion ist in solchen Klassen gleichfalls erhältlich, jedoch durchweg teurer, wie "Volltüren". Wobei es auch zertifizierte RC 3 Türen in Holzausführung gibt. Das (Kosten) Problem bei zertifizierten Türen mit Glaseinsatz, ist nicht unbedingt das Glas in der selben Widerstandsklasse wie der Türkorpus, sondern die Übergangsbereiche Tür/Glas. Gerade die Glashalteleisten sind einer der Schwachpunkte bei einer solchen Konstruktion und damit entsprechend teurer. Wenn es keine Rolle spielt, ok. Nur solltest Du es vorher Wissen.

Wenn Du in der Angelegenheit wenige bis geringe Kenntnisse hast, würde ich Dir auf jeden Falle einen Besuch bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle empfehlen. Die ist i.d.R. kostenfrei und Produktunabhängig. Alternativ natürlich ein bzw. mehrere Facherrichter (Mechanik).

Zur Erst-Info schau mal hier:

http://www.vds-home.de/fileadmin/data_st...47_web.pdf

Ein Verzeichnis welche Produkte und welche Errichter diese Anforderungen erfüllen, kannst Du dann von den Kollegen der Beratungsstelle vor Ort und/oder auch der VdS Datenbank entnehmen.

Ich hoffe das hilft erst einmal weiter. Bei weiteren Fragen, einfach melden.

Gruß Norbert
Hallo,

(06-03-2015 07:31)Nobe01 schrieb: [ -> ]Ok, wenn noch nichts vorhanden ist, dann muss man auch nichts nachrüsten, sondern kann gleich Fenster und Tür in einem entsprechenden Widerstandsgrad einbauen lassen.

Ich könnte vermuten, das du den TO falsch verstanden hast. Nichts vorhanden bezog sich auf keine Sicherungsmaßnahmen.

Zitat:Dei Außentüre ist eine neuwertige Kunstofftüre mit Glaseinsatz in der oberen Hälfte.

Tür und Fenster sind ja schon drin. Oder habeich das falsch verstanden. Blush

Gruß Tim
Oh ja, vielleicht hätte ich besser formulieren sollen. Türe und Fenster sind schon vorhanden werden nicht ersetzt. Es geht um die Sicherungsmaßnahmen. Und weil das ein Zweifamilienhaus ist, sollten die Sicherungsmaßnahmen auch "lebbar" sein.
(06-03-2015 08:14)netget schrieb: [ -> ]Oh ja, vielleicht hätte ich besser formulieren sollen.

Big Grin...Lach... Nun ja, auf der grünen Wiese heisst in Süddeutschland, wir fangen jetzt erst mit dem Bauen an...

In diesem Falle sind die Möglichkeiten eingeschränkter.
Zunächst solltest Du prüfen, ob Tür- und Fensterkonstruktionen eventuell schon Anforderungen an den Einbruchschutz gem. DIN EN 1627 erfüllen (das jeweilige Fassadenelement hätte dann meist im Falz- oder Rahmen eine entsprechende Zertifizierung). Ich vermute mal eher nicht. Dann bleiben nur Nachrüstelemente, was allerdings auch nur einen Sinn macht, wenn zumindest ein "gewisses Grundlevel" erfüllt ist. Beispiel: Pappwabentür mit einem Panzerquerriegel - Schloss nachzurüsten - Völliger Unsinn!

So könnte wir nun ewig weitermachen, bringt Nix, für eine verbindliche Sicherheitsanalyse und eine tragfähige Beratung sollte man vor Ort sein. Mein Rat - vereinbare einen Ortstermin mit den Kollegen der dortigen Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Viele Grüße
Norbert
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