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Normale Version: Außensignalgeber bei Mehrfamilienhaus
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Guten Abend,

kennt jemand die rechtliche Situation zur Installation von Signalgebern außen bei einem Mehrfamilienhaus? Eine Alarmanlage, die ausschließlich die eigene Wohnung überwacht gehört wohl zum Sondereigentum und darf ohne vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft errichtet werden Wie sieht es jedoch mit einer Außensirene aus, wenn die im Bereich meines Hauseingangs (Reihenhaus) angebracht wird. Ist das vergleichbar mit einer Markise? Oder ist die Sirene Zubehör zum Sondereigentum? Sie betrifft zwar - wenn auch nur minimal - die Gestaltung der Fassade.

In der Praxis dürfte die Frage ja ggf. doch ab und an aufkommen.

Viele Grüße

gahu
Hi, ich kann keine Rechtberatung machen, Dir aber sehr wohl sagen, was ich weiß: Die Fassade ist i.d.R. Eigentum de Gemeinschaft, wenn dort etwas zu reparieren ist, dann zahlt das auch die Gemeinschaft. Wenn Du dort eine Sirene hinhängen willst, musst Du die Zustimmung der Eigntümerversammlung haben. Wenn man sie in den Bereich des Balkones setzt, ist es i.d.R. kein Problem(Unsere Erfahrung). Hier beschwert sich eigtl. keiner. Ansonsten kannst Du argumentieren, dass die Sirene ein "Schutz" für alle ist, was toll ist, und nicht von der Hand zu weisen. Stelle aber bitte sicher, dass die Sirene nicht den Larry macht - dann gibts garantiert Probleme. Deswegen in jedem Fall erst komplett aus, oder nur auf Blitz!

VG Marc
Rechtsverbindliche Auskünfte nur beim Anwalt und oder Mietverband einholen.
Alles schriftlich geben lassen. Wörter fallen generell um bei steifer Briese.Cool
(03-12-2015 00:02)gahu schrieb: [ -> ]Guten Abend,

kennt jemand die rechtliche Situation zur Installation von Signalgebern außen bei einem Mehrfamilienhaus? Eine Alarmanlage, die ausschließlich die eigene Wohnung überwacht gehört wohl zum Sondereigentum und darf ohne vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft errichtet werden Wie sieht es jedoch mit einer Außensirene aus, wenn die im Bereich meines Hauseingangs (Reihenhaus) angebracht wird. Ist das vergleichbar mit einer Markise? Oder ist die Sirene Zubehör zum Sondereigentum? Sie betrifft zwar - wenn auch nur minimal - die Gestaltung der Fassade.

In der Praxis dürfte die Frage ja ggf. doch ab und an aufkommen.

Viele Grüße

gahu
Wohnst Du jetzt in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Reihenhaus?
Hallo zusammen,

danke für die Antworten soweit. Zur Not kommt sie an die Terasse.

Es ist ein Reihenhaus, zählt aber nach Teilungserklärung wie eine Wohnung, da wir eine gemeinsame Heizung, Tiefgarage, usw. haben. Mit allen Vor- und Nachteilen.
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