03-12-2015, 00:02
Guten Abend,
kennt jemand die rechtliche Situation zur Installation von Signalgebern außen bei einem Mehrfamilienhaus? Eine Alarmanlage, die ausschließlich die eigene Wohnung überwacht gehört wohl zum Sondereigentum und darf ohne vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft errichtet werden Wie sieht es jedoch mit einer Außensirene aus, wenn die im Bereich meines Hauseingangs (Reihenhaus) angebracht wird. Ist das vergleichbar mit einer Markise? Oder ist die Sirene Zubehör zum Sondereigentum? Sie betrifft zwar - wenn auch nur minimal - die Gestaltung der Fassade.
In der Praxis dürfte die Frage ja ggf. doch ab und an aufkommen.
Viele Grüße
gahu
kennt jemand die rechtliche Situation zur Installation von Signalgebern außen bei einem Mehrfamilienhaus? Eine Alarmanlage, die ausschließlich die eigene Wohnung überwacht gehört wohl zum Sondereigentum und darf ohne vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft errichtet werden Wie sieht es jedoch mit einer Außensirene aus, wenn die im Bereich meines Hauseingangs (Reihenhaus) angebracht wird. Ist das vergleichbar mit einer Markise? Oder ist die Sirene Zubehör zum Sondereigentum? Sie betrifft zwar - wenn auch nur minimal - die Gestaltung der Fassade.
In der Praxis dürfte die Frage ja ggf. doch ab und an aufkommen.
Viele Grüße
gahu