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Normale Version: EMA mit/ohne Sperrelement
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Das letzte Argument, ist mit Verlaub gesagt, Käse.
Jedes Sperrelement hat eine Sollbruchstelle.
Die ziehst mit einem Ruck auf und da liegt der Stöpsel auf dem Boden und die Tür ist auf.
Das funktioniert von innen und außen.
Das Argument mit dem Großkunden kannst Knicken, dass hatte andere Gründe.
Fluchttürsteuerung kannst im Industrie - oder gewerblichen Bereich verkaufen, Privat würde ich
Dich mit diesem Argument vom Hof jagen.
Fluchttürsteuerung im Privatbereich, soweit kommt es noch.
Hi,

bitte nicht die interne und die externe Schärfung zusammenschmeißen!
Eine Anlage, bei der die Kriterien für die Zwangsläufigkeit (keine anstehende Störung, alle Linien geschlossen und und und) nicht eingehalten wurden darf sich nicht extern scharfschalten lassen!
Von interner Schärfung steht da nix!
Die meisten Anlagen quittieren einen intern Scharfschaltversuch während eine Linie offen ist mit einem (internen) Alarm.
Das Sperrelement soll den unbeabsichtigten Zutritt in den Sicherungsbereich verhindern.
Bei interner Schärfung ist auch das obsolet, da man sich schließlich bereits innerhalb des Bereiches befindet!
Bei einer internen Schärfung wird das Sperrelement auch nicht angesteuert, sondern es bleibt offen.

Grüße
ToWo
PS: Früher gab es solche Probleme überhaupt nicht. Da wurde ein Blockschloss in die Tür gewummert, feddich!
(17-02-2016 20:26)funkistnichtalles schrieb: [ -> ]Das letzte Argument, ist mit Verlaub gesagt, Käse.
Jedes Sperrelement hat eine Sollbruchstelle.
*Klugscheißermodus an* das Honeywell SpE 3 hat keine Sollbruchstelle *Klugscheißermodus aus*

Es wurde bereits erwähnt, dass man die Zwangsläufigkeit auch ohne SpE erreichen kann. Das Blockschloss kommt etwa aufs gleiche raus. Eine weitere Möglichkeit ist die Integration einer Zutrittslösung, also Motorschlösser oder elektronische Zylinder, die erst durch die ZK oder GMA angesteuert werden, wenn die Anlage unscharf ist (hab ich so bei mir privat und in der Firma geregelt).

Die Sache mit der ZWL ist aber teilweise auch hinfällig, weil es immer häufiger Anlagen im Privatbereich gibt, die innerhalb des Sicherungsbereichs über das BT ent-/geschärft werden. Ein SpE wäre hier tödlich.

Hier werden auch viele verschiedene Richtlinien angesprochen (VDE 0833, VdS 2311, die EN50131 hab ich jetzt nicht gesehen, dann gibt es noch die Polizei-Notruf-Richtlinie, ...). Alle sagen, wie es sein sollte, alle sagen in bestimmten Bereichen das gleiche, in anderen Bereichen wieder was anderes. Aber diese Richtlinien sind nicht Gesetz, sondern dienen zur Vereinfachung für die herausgebenden Stellen. Ohne diese Richtlinien müsste jede Anlage, je nach Einsatzzweck, einzeln "Pi mal Auge" abgenommen werden. Solange die Anlage nicht gefordert ist (und selbst diese Forderung der Anlage kann man im Regelfall umgehen, es gibt nämlich keine Pflicht für den Betrieb einer Anlage) kann man bauen, was man will. Es müssen nur gültige Gesetze eingehalten werden (Lärmschutz). Es spricht nichts dagegen, ein 100m² Haus mit 20 Außensirenen auszustatten, solange die nach 60 bzw. 180 Sekunden "die Fresse" halten.

Trotzdem sollte man sich an die Richtlinien halten. Auch wenn es manchmal so nicht so wirkt, entstammen diese Richtlinien einer gewissen Erfahrung aus zig Jahrzehnten Wettrüsten zwischen Sachwertbesitzern und kriminellen Subjekten.

PS: meine private Anlage entspricht auch vorne und hinten nicht den Richtlinien, funktioniert aber trotzdem.
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