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Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - Druckversion

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Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - frenkywou - 14-01-2017 11:28

Hallo zusammen,

ich möchte einen Kreisverkehr überwachen.
Ich weiß, dass das eigentlich verboten ist, daher die Frage: was erwartet mich, wenn ich "erwischt" werde? Smile

Jetzt zum Grund:
Dieser Kreisverkehr wird leider stark von jungen Männern in ihren BMWs frequentiert, die dort ihre "Drift" Fähigkeiten testen.
Meistens zur Nachtzeit, wo ich schlafe, bzw. geschlafen habe.

Einen dieser Idioten habe ich zwar schon zu Fuß erwischt und zur Rede gestellt, aber natürlich hat er es erst das 1. Mal gemacht.... Sei's drum! Bis ich die Rollos hoch habe und aus dem Fenster ohnehin nur den Fahrzeugtyp erkenne ist dieser meist auch schon wieder weg.

MEine Nachtruhe und die meiner Tochter sind dann allerdings erst einmal dahin....

Andere Anwohner sind auch schon mega genervt, aber wie gesagt: bis auf den Fahrzeugtyp erkenne ich nie etwas. Es ist einfach zu weit weg. Ca. 20m!

Jetzt wollte ich einfach mal eine Überwachungskamera an meinen Balkon befestigen und so filmen. Sobald ich dann wieder einen dieser Idioten ordentlich auf FIlm habe und das kennzeichen würde ich diese Personen gerne bei der Polizei anzeigen.

Meine Frage zur Technik:
Welche Kamera kann ich dafür idealerweise verwenden?
Der Kreisverkehr ist mit Straßenbeleuchtung ausgeleuchtet, weshalb es nie komplett dunkel ist.

Ich möchte jetzt keine high end Lösung, sondern einfach nur ein Gerät welches vielleicht 24h aufzeichnet und dann sich einfach wieder überschreibt, sofern ich den Datenträger nicht rausnehme und z.b. auf dem Computer auslese.

Gibt es so etwas?

Danke für euer Feedback!


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - evertech - 14-01-2017 14:08

(14-01-2017 11:28)frenkywou schrieb:  ich möchte einen Kreisverkehr überwachen.
Ich weiß, dass das eigentlich verboten ist, daher die Frage: was erwartet mich, wenn ich "erwischt"

Ganz einfach: Die Gegenanzeige des Täters wegen unerlaubter Überwachung von öffentlichem Gut und daher ein Gerichtverfahren und und und.
Ja so läuft es heute in unserem Land da bist als Rechtschaffener mit Hausverstand immer der Dumme. Fragt sich aber nur noch wie lange.Cool
Die günstige Variante:
Du kannst die zuständige Polizeidienststelle darauf aufmerksam machen dass die hier ihren Streifendienst verstärkt ausüben. Ansonsten mußt halt per Anwalt am Posten anklopfen lassen. Dann gehts auch.
Das ist eben gelebte Demokratie. Hier kannst mit Geld, wenn du genug hast, alles erreichen. Früher hat man so was auf die Schnelle anders geregelt. Heute diskutiert man auch über die Bananenkrümmung.Cool


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - alarmforum-Nutzer - 14-01-2017 14:40

Videoüberwachung des öffentlichen Raumes für Dich als Privatperson: Es ist verboten. Punkt.

Andererseits: Na, die Videoüberwachung darf halt nicht entdeckt und zur Beweisführung angeführt werden. Die Detailinfos aus der Videoüberwachung (PKW-Typ, Kennzeichen, Fahrerbeschreibung) notiert man sich nach der Videomaterialsichtung sorgfältig auf einen Schreibblock. Dann löscht man Videos und baut die (hoffentlich) nicht sichtbare Videokamera mit Teleobjektiv schnell wieder ab.
Wer will einem denn widerlegen, dass man sich Abends zu zweit (Allein wäre Ausage gegen Aussage, daher Zeuge dabei!) gemütlich bei einem Glas Wein und ner Pizza mit zwei Ferngläsern auf die Lauer gelegt hat? Und nein, wirklich! Zufällig am zweiten Abend erwischte man die Verkehrsrowdys inflagranti und ging am nächsten Tag zur Polizei.

Sowas soll es ja geben...


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - funkistnichtalles - 14-01-2017 17:55

Genau, du darfst dich nicht erwischen lassen.
Du musst halt das Bild von deinem Smartphone inflagranti gemacht haben.
Die müssen erstmal das Gegenteil beweisen (wollen)
kommt auf den Staatsanwalt drauf an, was er daraus machen will.
Blöd wäre nur, wenn du im Kamerabild Datum und Uhrzeit und Kameraname mitteilst. Big Grin Dann kannste es gleich lassen.
Zur Technik: es ist anspruchsvoll, hier bei der Geschwindigkeit eine saubere Kennzeichenaufnahme zu bekommen. Den ganzen Kreisel kannst eh vergessen.
Ich würde es von hinten versuchen, um die Überblendung durch Scheinwerfer auszuschließen.
Billige Kams haben einen Smeareffekt, d. H. Bei schnellen Vorbei huschenden Objekten kann es zu diesen Verwischungen kommen.
unter einer Hik mit mind .12mm Brennweite würde ich da nichts versuchen.
Besser ne Axis oder ne große Dahua.
Billigheimer kannst ausschließen.
Und wie gesagt: richtig programmieren und die OSD Einträge weglassen.

Das ist ein Tipp unter Vorbehalt. Was der TE daraus macht, ist absolut seine Sache.
Die rechtliche Situation ist eindeutig, jedoch nehmen die Organe gewisse Beweismittel einfach nur an und verschweigen die Herkunft.
Somit haben sie einen Ansatz und dann wird die Sache schon was.
Das zumindest ist die Erfahrung bei uns im Umkreis.


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - frenkywou - 15-01-2017 11:36

Danke bis hier her :-)


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - AndyG1955 - 17-01-2017 15:08

Ich mische mich mal noch dazu Smile

Viele Sichheitsfirmen haben auch einen Ratgeber auf ihre Seite, da kann man nochmal lesen das es abgeraten wird öffentliche Bereichen zu filmen, es gibt aber auch ausnahmen. Dazu müsstest du dir die Erlaubnis holen.

Was natürlich ein versuch wert wäre. Ich denke mal der Stadt wäre es auch lieber solche Idioten aus den Verkehr zu ziehen. Polizei oder Ordnungsamt kann ja auch nicht rund um die Uhr vor Ort sein.

Las dich nur nicht beim Heimlichen filmen oder fotografieren erwischen. Hoffentlich habt ihr bald wieder einen guten Schlaf.


habe mal den unabsichtlichen Werbelink entfernt.

GRuß Tim


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - Time_to_wonder - 17-01-2017 15:48

Noch mal ein Hinweis für die Betreiber der Seite, deren Verlinkung Tim gerade entfernt hat. Da gibt es eine schöne Rubrik, die heisst "Rechtsberatung". Und da steht sogar was drin, auch wenn viel Unfug dabei ist!

Ich darf mal Wikipedia zitieren:
In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.

Also lasst Euch beim Heimlichen rechtsberaten (oder heimlichen Rechtsberaten?) nicht erwischen!


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - AndyG1955 - 18-01-2017 15:09

(17-01-2017 15:48)Time_to_wonder schrieb:  Noch mal ein Hinweis für die Betreiber der Seite, deren Verlinkung Tim gerade entfernt hat. Da gibt es eine schöne Rubrik, die heisst "Rechtsberatung". Und da steht sogar was drin, auch wenn viel Unfug dabei ist!

Ich darf mal Wikipedia zitieren:
In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.

Also lasst Euch beim Heimlichen rechtsberaten (oder heimlichen Rechtsberaten?) nicht erwischen!


Da ich dadurch erhebliche Probleme hatte, habe ich mal ganz gekonnt meinen Bruder gefragt der kennt sich damit aus. Rechtsberatung dürfen auch die ausführen die Wissen über ihre Produkte haben und auch dafür aufkommen wenn was ist.


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - Time_to_wonder - 18-01-2017 15:10

Na wenns der allwissende Bruder sagt, ist es ja gut.
Und, Werbelink?


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - AndyG1955 - 18-01-2017 15:12

(18-01-2017 15:10)Time_to_wonder schrieb:  Na wenns der allwissende Bruder sagt, ist es ja gut.
Und, Werbelink?

Man muss es dann nur eben Verantworten.


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - funkistnichtalles - 18-01-2017 15:58

was willst du denn verantworten?
Die platten Antworten, die du hier gibst?
Wer sich darauf verlässt, ist verlassen.
Bedenke: vor Gericht und auf Hoher See, bist du in Gottes Hand.
Da hilft weder der Big Brother noch Wikipedia noch helfen Werbelinks.
Siehe meine Signatur.


RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - Time_to_wonder - 18-01-2017 16:04

Mensch Fina, der Stefan hat´s doch gesagt! Dann stimmt es auch.

wäre Nur Schön, Wenn Der andy Noch Einen bruder Hätte, Der Ihm Mal Die groß- Und kleinschreibung Erklärt. Oder die "Keinschreibung" nahelegt!

Und den Bruder kennen wir schon: http://www.alarmforum.de/Thread-Reizgasanlage-QC-Houseguard--9092?highlight=qualicam