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Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Druckversion

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Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Nockie - 13-08-2020 07:44

Moin zuammmen,

beschäftige mich jetzt seit zwei Wochen mit Videoüberwachung weil ich die Werkstatt von meinem Vater damit ausstatten soll (Ich weiß Außenhaut sicher machen hat Prio, aber Vatter ist halt nu sturr Big Grin)

In der Werkstatt sind noch zwei Gesellen beschäftigt, die ich natürlich um Einverständnis fragen will. Hab hier jetzt ne Einverständniserklärung gefunden, bin aber nicht sicher ob die reicht (https://www.abmahnung.org/videoueberwachung/#Die_Einverstaendniserklaerung_zur_Videoueberwachung) Habt ihr da ne bessere oder passt die?

Und vor allem, was wenn jetzt einer der Gesellen nö sagt? Kann ich das Projekt dann vergessen?

LG und Danke im Voraus
Nockie


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - peteralarm - 13-08-2020 09:43

Hallo,
das ist ein sehr heikles Thema. Ich kenne das aus mehreren Fällen aus der Praxis, wo zum einen der Betriebsrat es durchgesetzt hat das die Überwachung nicht aufgebaut werden durfte in einem anderen Fall die Aufzeichnungen nur vom Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung eingesehen werden dürfen. Wir leben in Deutschland, da ist alles geregelt. Big Grin
Bitte jetzt keine Argumentation von wegen wir haben keinen Betriebsrat. Die Vorgaben nach dem Datenschutzgesetz sind die gleichen.
Das ist nicht hier über das Forum abzuklären, sondern bedarf einer für deinen Fall passenden Rechtsberatung.
Meine Empfehlung wäre hier sich nicht auf irgendwelchen Internetseiten ein Formular, dessen Wirksamkeit im Zweifel ungültig ist herunterzuladen, sondern sich bei einem Rechtsanwalt für Datenschutz zu informieren. Das kann am Ende eine Menge Ärger und u.U. auch eine Menge Geld sparen.


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Martina H. - 13-08-2020 09:53

Ich vermute Angel , dass in der Werkstatt auch schon mal Kunden ein- und ausgehen. Daher müsste m. E. auch ein entsprechender Aushang vorhanden sein (den man beim Betreten der visuell überwachten Fläche lesen/erkennen könnte).

Wenn man peteralarm´s Hinweis befolgt, sollte man wohl alles nach der aktuellen Rechtslage abgeklopft haben. Exclamation


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - peteralarm - 13-08-2020 10:05

Das mit dem entsprechenden Aushang sollte bekannt und selbstverständlich sein. Es gibt dafür auch eine genaue Vorgabe wie und mit welchem Inhalt dieser aussehen muss.
Wie leben nun mal in Deutschland und da kann es schnell passieren, das aus Unwissenheit oder einem einfachen Versäumnis schnell ein nicht gerade kleines Bussgeld wird..... Cool


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Funkalarmprofi - 13-08-2020 11:12

Nur mal so: Ist es denn überhaupt notwendig (bzw. gewünscht) das die Überwachung während der Betriebszeit aktiv ist?
Oder reicht es, wenn das System nur dann aufzeichnet, wenn der Laden zu ist und alle Mitarbeiter und Kunden raus sind?


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Nockie - 13-08-2020 12:36

(13-08-2020 10:05)peteralarm schrieb:  Wie leben nun mal in Deutschland und da kann es schnell passieren, das aus Unwissenheit oder einem einfachen Versäumnis schnell ein nicht gerade kleines Bussgeld wird..... Cool

Deswegen bin ich hier Wink Aber du hast schon Recht, eine Rechtsberatung ist natürlich am sichersten. Höre aber auch gerne eure Erfahrungsberichte dazu Wink

(13-08-2020 11:12)Funkalarmprofi schrieb:  Nur mal so: Ist es denn überhaupt notwendig (bzw. gewünscht) das die Überwachung während der Betriebszeit aktiv ist?
Oder reicht es, wenn das System nur dann aufzeichnet, wenn der Laden zu ist und alle Mitarbeiter und Kunden raus sind?

Guter Punkt. Aber wenn das System zB auch in den Hof (zugänglich von der Straße) filmt, ist das doch eh schon wieder was anderes oder?


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Funkalarmprofi - 13-08-2020 12:56

(13-08-2020 12:36)Nockie schrieb:  Guter Punkt. Aber wenn das System zB auch in den Hof (zugänglich von der Straße) filmt, ist das doch eh schon wieder was anderes oder?

Definiere "Hof" ... öffentliches Grundstück oder privat?

Öffentlich / gemeinschaftlich genutzt: Du darfst überhaupt nicht überwachen
Privat: Du musst Deine Besucher vor dem Betreten des Grundstücks auf die Überwachung hinweisen, egal ob während oder ausserhalb der Geschäftszeit.


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Nockie - 13-08-2020 14:19

Privat. Also quasi wie 'ne Einfahrt zur Werkstatt. Aber halt nicht durch einen Zaun o.Ä. abgetrennt.


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - peteralarm - 13-08-2020 14:23

(13-08-2020 14:19)Nockie schrieb:  Privat. Also quasi wie 'ne Einfahrt zur Werkstatt. Aber halt nicht durch einen Zaun o.Ä. abgetrennt.

Dann kommt es auf die Ausrichtung der Kamera an. Du musst sicherstellen, dass keine Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum gespeichert werden.


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Funkalarmprofi - 13-08-2020 18:52

(13-08-2020 14:19)Nockie schrieb:  Privat. Also quasi wie 'ne Einfahrt zur Werkstatt. Aber halt nicht durch einen Zaun o.Ä. abgetrennt.

Dann an der Grundstücksgrenze ein Schild aufhängen (von mir aus auch mit dem Verweis "Achtung: ausserhalb der Geschäftszeiten wird dieser Bereich videoüberwacht") und alle sind glücklich.


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Animal - 14-08-2020 07:05

ein Schild mit Hinweis alleine reicht nicht, es muss schon BDSG/DSGVO-konform sein Wink


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Nockie - 14-08-2020 08:47

Wann ist ein Schild denn DSFVO-konform? Big Grin


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Martina H. - 14-08-2020 11:16

Na ja, wenn es inhaltlich den entsprechenden Vorgaben entspricht Angel

Sorry, aber die liest man am besten Exclamation selbst Exclamation nach, damit man auf der rechtssicheren Seite ist (und nachher nicht die Schuld auf einen anderen schiebt bzw. schieben kann Cool ). Allerdings sollte man darauf achten, dass es sich um die jeweils aktuellste Fassung der Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/ggfls. Kommentare sowie höchstrichterliche Entscheidungen handelt. Die bereits erwähnten Rechtsanwälte mit den entsprechenden Fachgebieten kennen sich bestens aus - im Gegensatz zu mir. Gerade diesbezüglich gibt es ja sehr viele anhängige Rechtsstreitigkeiten, so dass die Auslegungen der Vorgaben nahezu täglich konkretisiert wird. Big Grin

Da Unwissenheit bekannterweise nicht vor Strafe schützt, muss man - als Fazit - abwägen, was man meint, technisch machen zu dürfen. Streitsüchtige Nachbarn gibt es viele, allerdings auch andere Freunde, Neider und Sonstige ...


RE: Datenschutz bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Nockie - 14-08-2020 14:04

Okay, vielen Dank fürs Feedback! Smile