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RE: KfW Förderung von EMAs - timbaum - 12-04-2019 20:45

Hallo

Da wird sicher kein Fachbetrieb von der KFW geprüft.
Das bedeutet nur das Du eine Rechnung einer Firma haben musst auf der draufsteht das diese die Anlage bei Dir eingebaut hat.

Damit übernimmt er die Haftung für den fachgerechten Einbau. Lockert sich ein 230 V Anschluss und es käme zu einem Brand wird halt geschaut wer das eingebaut hat.

Bis auf die Gegensperchanlagen sind das aber auch keine Änderungen.


Gruss Tim


RE: KfW Förderung von EMAs - powertom - 12-04-2019 20:56

Das Thema hatten wir ja im Januar schon mal durchdiskutiert.

Ich hatte bei der KFW angefragt ob denn dass inogy System tatsächlich gefördert wird obwohl es nicht die Norm erfüllt.

Eine Aussage der KFW ließ mich echt verzweifeln.
"Ob einzelne Produkte unsere technische Mindestanforderungen erfüllen, können wir nicht beurteilen. Bei Fragen hierzu ist das ausführende Fachunternehmen der richtige Ansprechpartner."

Mir scheint, die KFW hat also von der Technik überhaupt keinen Plan und verlässt sich allein auf das Zeugniss des Fachbetriebes.
Fragt sich nur noch - was ist in den Augen der KFW, ein Fachbetrieb ? Wahrscheinlich der freundliche TechNick aus dem Elektronik Markt???


RE: KfW Förderung von EMAs - timbaum - 12-04-2019 21:38

Hallo Leute,

die KFW ist eine BANK. Die hat natürlich keine Ahnung von Technik.
Die können auch diesbezüglich keine Beratung machen.

Es wurde eine Forderung aufgestellt, das ein Alarmsystem der EuropaNorm 50131 entsprechen muss und dort in den Grad 2 eigeordnet sein muss.
Diese Norm ist eindeutig. In der Norm steht das alle Produkte nach den in der Norm stehenden Unternormen zertifiziert sein müssen. Das machen von der EU zugelassene Labore und der Hersteller bezahlt dafür sehr viel Geld.

Es gibt Systeme die erfüllen diese Norm die können dann eingefördert werden und Systeme , wie die Druckluftanlagen, die sind nicht nach der Norm zertifiziert und die können nicht gefördert werden.

Ein Fachbetrieb, betreibt ein Gewerbe in denen er fachbezogenen Dienstleistung gegen Bezahlung anbietet. Das ist nicht der Kumpel der irgendwann einmal etwas mit Strom gelernt hat und nun seit Jahren etwas ganz anderes macht.

Der Fachbetrieb, also der jenige der über die Kenntnisse verfügt die richtige Anlage der Norm entsprechend auszuwählen und diese fach- und sachrichtig einbauen kann, bestätigt dies mit der Rechnung das die Bedingungen die die Bank gestellt hat eingehalten wird.
Wie bei jedem Fachbetrieb, egal in welcher Branche, wird erwartet das er sich entsprechend weiterbildet.

Man bezahlt jemanden dafür das er es richtig macht.
Wenn Du dir nicht sicher bist, dann frag nach Referenzen, oder höre dich in deinem Bekanntekreis um, ob schon jemand mit ihm gearbeitet hat.

Und ganz nebenbei, schreibt er eine Gefälligskeitsrechnung begeht er Beihilfe zum Subvenstionsbetrug.

Das ist doch ganz einfach zu verstehen. Blush
Wo ist das Problem?Angel

Gruß Tim


RE: KfW Förderung von EMAs - Funkalarmprofi - 13-04-2019 14:06

Zum Thema "Fachunternehmen" schreibt die KfW:
Zitat:Ein Fachunternehmen ... besitzt eine entsprechende Quali­fikation in dem jeweiligen Sach­gebiet. Darunter versteht man zum Beispiel die Ausübung eines zulassungs­pflichtigen Handwerks in einem selbst­ständigen Betrieb, welches wiederum die Eintragung in die Handwerks­rolle und somit das Vorhanden­sein eines Meister­briefes voraussetzt. In den zulassungs­freien Handwerken und handwerks­ähnlichen Gewerben kann die Meister­prüfung als besonderes Gütesiegel erworben werden.

Darüber hinaus muss jeder Inhaber eines Fach­unternehmens sein Gewerbe bei öffentlichen Ämtern der Städte und Gemeinden angemeldet haben.


Und zum Thema "Bestätigung" findet man Folgendes:
Zitat:Die Fachunternehmer­bestätigung dient Ihnen zur Absicherung, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung fach­gerecht durch das ausführende Handwerks­unternehmen erfolgt ist und, dass die durchgeführten Einbruchschutz­maßnahmen entsprechend den Technischen Mindest­anforderungen der KfW umgesetzt wurden.

Quelle: Homepage der KfW Bank


RE: KfW Förderung von EMAs - Jens Knoche - 15-04-2019 08:11

Die KfW kann und ist in technischen Auskünften, bzw. was gefördert werden kann auch echt merkwürdig. Ich höre von meiner Konkurrenz dauernd das Videoüberwachung förderfähig ist, die KfW selbst sagt nein, außer die ist mit in eine EMA oder Smarthome oder Türsprechanlage mit entsprechendem Grad integriert. Vielleicht kann mir da ja einer auf die Sprünge helfen, mag ja nicht dumm sterben.


RE: KfW Förderung von EMAs - Funkalarmprofi - 15-04-2019 08:16

Klick' doch einfach auf den Link in meinem letzten Beitrag ... runter scrollen bis "Was fördern wir" und dann findest Du die Antwort. Dort steht ganz allgemein "Kamerasysteme".


RE: KfW Förderung von EMAs - timbaum - 15-04-2019 08:18

Nochmal zum nachlesen.

[attachment=3352]

Gruß Tim


RE: KfW Förderung von EMAs - Latten_Otto - 26-05-2019 15:09

(09-01-2016 13:40)Alarmservice-Hamburg schrieb:  Da hier so viele Anfragen über die mögliche Förderung von Einbruchmeldeanlagen durch die KfW gestellt werden, obwohl doch die Bedingungen klar sind, hier ein weiteres Beispiel für eine Anlage, die wohl nicht in den Genuß der KfW Förderung kommen wird:

https://www.schluesseldienst-brinkmann.de/luebeck

Hier kann dann weiter über die KfW Förderung diskutiert werden.

Muss eine Alarmanlage von einem Fachunternehmen montiert werden, oder kann ich meine Alarmanlage auch selbst montieren und fördern lassen?


RE: KfW Förderung von EMAs - timbaum - 26-05-2019 17:55

Hallo

Die Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden.
Bei einer Eigenmontage muss ein Fachbetrieb den sachgerechten Einbau schriftlich bestätigen. Da wirst Du aber wohl niemanden finden der das so macht.

Gruss Tim


RE: KfW Förderung von EMAs - megagramm - 26-05-2019 18:24

die Bestätigung läuft wohl auch nicht mehr:


Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:

Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

LG megagramm


RE: KfW Förderung von EMAs - shortyHonk - 27-05-2019 07:14

Ich habe bei der KfW die Rechnungen meiner Komponenten ohne Einbau etc. eingereicht und trotzdem die Förderung bekommen Wink
Würde so etwas nie pauschalisieren.

Gruß


RE: KfW Förderung von EMAs - Funkalarmprofi - 27-05-2019 08:34

(27-05-2019 07:14)shortyHonk schrieb:  Ich habe bei der KfW die Rechnungen meiner Komponenten ohne Einbau etc. eingereicht und trotzdem die Förderung bekommen Wink
Würde so etwas nie pauschalisieren.

Gruß

Für eine XT2??? Ich dachte die hat keine Grad 2 Zertifizierung ...

Ausserdem gab es da kürzlich eine Änderung - Selbsteinbau ist nicht mehr förderfähig ... siehe Beitrag von Meggramm.


RE: KfW Förderung von EMAs - shortyHonk - 27-05-2019 08:59

Ja für die XT2+ - genau, normal nicht förderungsfähig und erst Recht nicht bei Selbsteinbau, aber ich habe es einfach mal versucht Wink


RE: KfW Förderung von EMAs - Jens Knoche - 27-05-2019 09:11

Dann drücke ich Dir die Daumen das dies nicht auffällt, das kann ordentlich Ärger geben.


RE: KfW Förderung von EMAs - shortyHonk - 27-05-2019 10:04

Naja Ärger kann es nur geben wenn ich etwas absichtlich gemacht habe.
Im Antrag steht Förderung für eine EMA und man darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen haben! Das ist so auch entsprechend der Realität.
Was die Kfw nun fördert oder nicht kann ich als Privatmann nicht wissen und muss von der Bank geprüft werden. Daher schicke ich die Unterlagen zur Bank und warte auf ein Bestätigung oder Ablehnung.
Die Förderung wurde seitens der Bank bestätigt. Somit gehe ich davon aus, dass alle Kriterien erfüllt sind.


RE: KfW Förderung von EMAs - Jens Knoche - 27-05-2019 11:29

Das ist so nicht unbedingt richtig, auf der KfW-Seite gibt es technische Mindestanforderungen die die EMA erfüllen muss, kann man da als PDF nachlesen und die sagt klar, das die Anlage EN50131 Grad 2 mindestens haben muss und das hat die XT2 Plus nicht, es gibt ja arg viele Systeme auf dem Markt und ich vermute das dort nur sporadisch geprüft wird, wenn das Auffällt wirst Du Probleme bekommen.

Das musst Du im Zuschussportal anhaken um den Antrag stellen zu können:
Zitat:Mir ist bekannt, dass alle mit gekennzeichneten Angaben im Antrag subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes und § 263 des Strafgesetzbuches sind.*

LG Jens


RE: KfW Förderung von EMAs - Funkalarmprofi - 27-05-2019 18:04

Sehe ich auch so ... Subventionsbetrug ist kein Kavaliersdelikt Angry


RE: KfW Förderung von EMAs - Alexander79 - 20-09-2019 19:42

So,
vorne weg. Hab mich noch nie mit KFW Förderung interessiert.
Eine Bekannte hat meine Mutter wegen einer Alarmanlage angesprochen, weil eben die Freundin, meiner Mutter ihrer Freundin gesagt hat, sie habe jetzt eine Alarmanlage und diese auch über die KFW gefördert bekommen.
Die Anlage hat 3.000 € gekostet.
Dies nur mal als Hintergrund.
Ich bau eigentlich nur Siemens Vanderbilt ein, da kommt man mit solchen Summen sowieso nicht hin.
Dann hab ich mal etwas gegooglet und bin auch auf Daitem gekommen, mit ihrem KFW Beispiel.
3.340 € - 434€ KFW Förderung.
Im Paketpreis sind enthalten.
2x Innenbewegungsmelder
2x Tür/Fensterkontaktsensoren.

Ähh, reicht das wirklich für eine EMA Grad 2?

Bei Grad 2 müssten doch schon alle Fenster auf öffnen/verschluß überwacht werden, oder?

Selbst bei VDS A = Grad1 ist die Türe schon auf Verschluß zu überwachen, was ja in 99% nur mit einem RK funktioniert.

Also wie zum Teufel soll das für ein 2000-3000€ funktionieren?
Und selbst das Beispiel von Daitem halte ich schon für unlauteren Wettbewerb.


RE: KfW Förderung von EMAs - 5624 - 20-09-2019 20:13

Grad 2 Mindestüberwachung:

Zugänge mit Schalteinrichtung auf Öffnen. Verschluss nicht, aber ein Hinweis auf die Einhaltung der Zwangsläufigkeit über die SE.
sonstige Zugänge auf Verschluss, Öffnen ist nur eine Empfehlung
Fenster/Fenstertüren müssen nicht überwacht werden, ist jedoch eine Überwachung auf Öffnen vorhanden, muss zwingend eine Überwachung auf Verschluss erfolgen. Ist eine direkte Verschlussüberwachung nicht möglich, darf dieses z.B. auch über Aufdruckmechaniken über die Öffnungsüberwachung erfolgen.
Räume müssen fallenmäßig überwacht werden.

Weitere Überwachungsmaßnahmen:
Einzelobjekte und Wertbehältnisse sollten empfohlenerweise auf Öffnung und schwerpunktmäßig überwacht werden.
Räume sollten empfohlenerweise auch schwerpunktmäßig überwacht werden.


RE: KfW Förderung von EMAs - Alexander79 - 20-09-2019 20:29

(20-09-2019 20:13)5624 schrieb:  Grad 2 Mindestüberwachung:

Zugänge mit Schalteinrichtung auf Öffnen. Verschluss nicht, aber ein Hinweis auf die Einhaltung der Zwangsläufigkeit über die SE.

Erstmal danke.
Dann braucht mir aber niemand erzählen das die EN vergleichbar ist.
Da bleib ich lieber bei meinem ABC, denn in der VDS A ist schon vorgegeben das die Zugänge auf Verschluss überwacht werden müssen und dann eben auf Öffnen oder Falle, aber Verschluss ist Pflicht.

Auf deutsch, Grad 2 ist immer noch mit keiner VDS vergleichbar.