Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik
Anbindung Garagentor - Druckversion

+- Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik (https://www.alarmforum.de)
+-- Forum: Einbruchmeldesysteme nach Hersteller (/forumdisplay.php?fid=97)
+--- Forum: LUPUS Electronics (/forumdisplay.php?fid=166)
+---- Forum: LUPUSEC XT2 (/forumdisplay.php?fid=161)
+---- Thema: Anbindung Garagentor (/showthread.php?tid=8402)

Seiten: 1 2 3


RE: Anbindung Garagentor - peteralarm - 10-03-2020 12:17

(10-03-2020 12:10)grelm schrieb:  Vermutung: Tor-in-Tor Schalter Anschluss ist zur Überwachung einer im Tor eingebauten Tür (also eigentlich Tür-in-Tor), damit bei geöffneter Tür das Tor nicht bewegt wird. Das ist normalerweise auch nur ein Anschluß für einen externen potentialfreien Kontakt, also kein Ausgang einer Gleichspannungsversorgung für externe Geräte.
Was definitif hilfreich wäre: bei Chamberlaine einen kompletten Stromlaufplan oder zumindest die komplette Klemmenbelegung des Antriebes anfordern. Wenn es sowieso schon ein älteres Modell ist, sollten die kein Geheimnis daraus machen.
Viel Erfolg dabei...

Die ist evtl. sogar im Gehäusedeckel eingeklebt. Kenne ich von anderen Antrieben so.
Wer jedoch den Unterschied zwischen einem Kontakteingang und Spannungsausgang nicht kennt, sollte besser die Finger davon lassen. Auch ein Garagentorantrieb ist kein Spielzeug und spätestens, wenn das Kind vom Nachbarn eingeklemmt wird schützt Ahnungslosigkeit nicht mehr vor Strafe (welche dann hoffentlich nicht zu milde ausfällt).
Jemandem weiterhelfen bei Problemen ist eine Sache. Wer jedoch einen absoluten technischen Laien anleitet und es kommt zum Schaden ist mitschuldig.


RE: Anbindung Garagentor - grelm - 10-03-2020 12:30

(10-03-2020 12:17)peteralarm schrieb:  Wer jedoch den Unterschied zwischen einem Kontakteingang und Spannungsausgang nicht kennt, sollte besser die Finger davon lassen. Auch ein Garagentorantrieb ist kein Spielzeug und spätestens, wenn das Kind vom Nachbarn eingeklemmt wird schützt Ahnungslosigkeit nicht mehr vor Strafe (welche dann hoffentlich nicht zu milde ausfällt).
Jemandem weiterhelfen bei Problemen ist eine Sache. Wer jedoch einem absoluten technischen Laien anleitet und es kommt zum Schaden ist mitschuldig.

@peteralarm & @wolle
Damit hast Du natürlich absolut Recht - danke für den Hinweis!
Habe die entsprechende Warnung nachträglich in meinen letzten Beitrag nochmals eingefügt (in vorherigen Beiträgen war sie bereits vorhanden).