Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
|
24-09-2014, 19:26
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Vertreibe im Vertrieb seit ein paar Wochen eine Funkalarmanlage Hersteller Eimsig mit einem VDS H Zertifikat für die Zentralle und die Fesnstersensoren/Universalsensor. Dazu werden oft Rauchmelder und ein Wahlgerät bestellt die nicht VDS zertifiziert sind. Jetzt möchte ich auch die Installation bei meinen Kunden anbieten, daher das ich nicht VDS Zertifiziert bin mach ich mir da Sorgen um die Haftbarkeit. Bin gelernter Elektriker aber ohne Meister und zusatz Qualifikation. Vom Hersteller der Anlage heißt es das ich diese im Privathaushalt installieren darf da sie ja das H Zertifikat hat und das eine Produktschulung vom ihnen also dem Hersteller der Anlage ausreichend ist die ich auch teilgenommen habe. Hatte auch schon mit der Handwerkskammer Kontakt aufgenommen die verwiesen mich zur VDS wenn meine Anlage VDS zertifiziert ist. Hatte den Kontakt zur VDS bislang noch nicht gesucht aber vielleicht könnt ihr mir schonmal vorab helfen. Danke und Grüße aus Südbaden |
|||
01-01-2015, 11:18
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
Hallo Alarmneuling,
Was du suchst, ist über DIN 833-1 reguliert. Wenn du dich Elektrofachkraft nennen darfst erfüllst du eine wichtige Vorraussetzung. Weiteres in den Normen. 833-3 brauchst du auch. Zudem musst du einen Handwerksbetrieb anmelden. Das wird schwierig ohne Meister oder Dipl. Ing. Da müsste dir die Handwekskammer aber helfen können. Willst du etwas ohne Stecker an 230V installieren, musst du beim Energieversorger eingetragen sein. Elektrofachkraft reicht hier nicht mehr aus. Es kommen dann wieder Normen zum tragen, z.B. DIN VDE 0100. Zur VdS musst du erst mal nicht. Weitere Infos per PN. Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de |
|||
04-01-2015, 22:11
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
(01-01-2015 11:18)heimtek schrieb: Hallo Alarmneuling, Glaube ich nicht, er sucht eine Aussage bezügl. VdS, da nutzt eine DIN (die in Wirklichkeit DIN VDE 0833-1 heisst) nix. (01-01-2015 11:18)heimtek schrieb: Weiteres in den Normen. 833-3 brauchst du auch. Diese Norm heisst in Wirklichkeit DIN VDE 0833-3. Gruß Jörg ________________________________________________________ Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke. |
|||
|
Möglicherweise verwandte Themen... | |||||
Thema: | Verfasser | Antworten: | Ansichten: | Letzter Beitrag | |
Problem bei Installation einer HIKVISION Kamera | laurooon | 7 | 6.837 |
28-01-2019 22:43 Letzter Beitrag: SafeHome Moritz |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste