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KfW Förderung von EMAs
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06-11-2020, 15:48
Beitrag: #70
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RE: KfW Förderung von EMAs
Hier noch einmal der Auszug zum Förderprogramm 159, nachzulesen auf: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F...nahmen.pdf
"Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen: - die Anforderungen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen - und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen. Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig. Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen: -die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen. Bei der Scharf-und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden." - Zentrale muss die EN50131 Grad 2 "erfüllen", heißt grundsätzlich eine Konformität. Ok. Aber noch mal der Hinweis "nur zertifizierte Melder!". - Und auch noch mal der Hinweis zur DIN VDE 0833, bzw. für GWA und Smart Home Systeme die DIN VDE V 0826-1 und das Thema Zwangsläufigkeit! Auch im Förderprogramm 159 gelten die selben Förderbedingungen wie bei 455-E: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F..._E_TMA.pdf ** In vino veritas ** www.avs-alarmanlagen.com www.brandwarn.de www.bkh-security.de/shop |
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