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Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
03-04-2021, 23:10
Beitrag: #17
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:auf den Boden der Tatsachen bzw. des Normalen [...] Stroboskop-Geflackere und nicht um Platzpatronen
Der Vorschlag war absolut ernstgemeint und ist im Gegensatz zu Stroboskop-Licht, das sogar die Absicht der Körperverletzung verfolgt, absolut legal?? Ich kann dir die genaue waffenrechtliche Angelegenheit nicht sagen, aber die Dinger haben eine PTB-Nummer und sind entsprechend als Schreckschusswaffe(evtl hat das auch nen anderen waffenrechtlichen Begriff, idk?) absolut legal.

Ohne Warnhinweis sind wir eventuell wie beim Schutznebel in nem Bereich, der im Worst Case noch zur fahrlässigen KV werden könnte (jemand stürzt vor Schreck ne Treppe runter oder so), aber mit Warnhinweis wäre sogar das Risiko gebannt.

Beispiel zu nem Medienbericht, dass die Dinger legal sind: https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/...-Passanten
(Wobei die Darstellung nicht ganz richtig ist im Artikel, weil er das Ding eben ganz sicher nicht "gebaut" hat. Der Bau der kompletten Anlage wäre illegal, da auch Schreckschusswaffen nicht selber gebaut werden dürfen. Die Montage einer PTB-Schreckschuss-Selbstschussanlage dagegen ist absolut legal.)

(Pronomen: er/ihm)
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RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren - AaronK - 03-04-2021 23:10

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