Verriegelungselement auf Brandschutztür
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13-11-2021, 21:07
Beitrag: #2
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RE: Verriegelungselement auf Brandschutztür
Noch eine Verständnisfrage: Ist die besagte Tür (zwischen Lager/Sozialtrakt und Gang) als Rettungsweg deklariert
![]() Warum müssen die Beschläge runter ![]() Die Feuerwehr - so kenne ich es - hat den Schlüssel zum Feuerwehrschlüsseldepot und die erste Klappe wird nur frei gegeben, wenn die BMA ausgelöst hat (bzw. über Freischaltelement). Dann kommt die Feuerwehr mit ihrem Schlüssel an den hinterlegten Schlüssel (entnahmeüberwacht, der auch auf die besagte Tür passt) und könnte das Lager betreten. Wenn die Tür zwecks Zertifizierung nicht verändert werden kann, bleibt doch eigentlich nur ein zu steuernder Riegel, der neben der Türzarge (oben, unten,seitlich) angebracht würde (und hinter das Türblatt fährt) und somit die Eigenschaft und die Funktion der Brandschutztür nicht betreffen würde. Das Problem scheint die eventuelle Eigenschaft als Fluchttür zu sein, weshalb die Eingangs gestellte Frage interessiert. Irgendwie sträubt mir die "Klebeversion". Wenn wir hier lernen, dass selbst Reedkontakte geschraubt und nicht geklebt werden sollen, passt das irgendwie nicht. ![]() Eine andere (teure) Alternative wäre, die Tür zu modifizieren und erneut zertifizieren zu lassen ![]() Aber Dein Arbeitgeber ist doch sicherlich nicht der Immobilieneigentümer. Was sagt der denn dazu ![]() Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! ![]() |
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