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Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
23-12-2021, 17:02
Beitrag: #9
RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
Bei einer Telenot geht es auch problemlos. 255 Sekunden oder man legt den Ausgang einfach auf Daueralarm. Die eigenversorgten OAS können sogar noch deutlich mehr.

Das unnötige herumfahren kommt über die StVO. Das unnötige laufen lassen des Motors (Warmlaufen lassen während man kratzt z.B.) steht dafür im LImSchG.

Aber scheinbar ist von euch noch keinem die gesuchte Passage über den Weg gelaufen.
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RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen - 5624 - 23-12-2021 17:02



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