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Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
20-11-2022, 21:55
Beitrag: #9
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Das BGB hat sehr deutlich klar gestellt, dass Hardware stets von Software getrennt zu behandeln ist. Hardware wird gekauft, Software wird als Lizenz zur Nutzung vergeben. Hardware unterliegt einer Garantie / Gewährleistung. Software tut das nicht. Sofern der Softwareanbieter diese Nutzung nicht zeitlich einschränkt, ist dem Lizenzinhaber rechtlich zugesichert, dass er diese auf Lebenszeit nutzen darf. Das Thema kam um die Jahrtausendwende auf, als Microsoft verbieten wollte, dass OEM Lizenzen auf fremden PC installiert werden. Mit dieser Forderung konnte Microsoft sich nicht durchsetzen. Danach gab es unzählige Klagen, die öfter vor dem BGH endeten und meines Wissens alle zum Vorteil des Lizenznehmers endeten.
Sollte Honeywell hier eine Extrawurst braten, hat wohl noch nie jemand dagegen geklagt.

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RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine - ssb-security - 20-11-2022 21:55



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