Ringtopologie beim esserbu
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23-07-2010, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-07-2010 11:11 von Ollik.)
Beitrag: #16
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RE: Ringtopologie beim esserbus
Aber klar doch Timmerboyer! Sorry, aber die Zeit war etwas knapp... Ich versuch' denn mal mein Glück:
timmerboyer schrieb:Ihr sagt ja, wenn das FAT redundant angeschlossen wird, muss es ein rotes Kabel sein, jetzt finde ich dafür keine DIN, könnt ihr mir die sagen?Äähm tja... Ich hab noch nie ein FAT installiert, von daher ist meine Teilantwort mit Vorsicht zu genießen! Ich weiß nur, dass man eigentlich für alle Brandmeldeleitungen die roten Strippen zu nehmen hat - die passende Planervorschrift dürfte die DIN 14675 sein, zu finden hier: http://www.zvei.org/index.php?id=2133 , alle anderen Regeln und Vorschriften wie VDE 0100 usw. sind natürlich auch zu beachten (kann sein, dass die Pflicht, rote Leitungen zu verwenden, auch in den VDE- Vorschriften erwähnt wird). Sorry, dass ich dir das nicht exakter sagen kann... timmerboyer schrieb:Ab wann muss man ein Brandabschnitt mit E-30 etc. benutzen?Immer dann, wenn Brandmeldeleitungen für bestimmte Brandabschnitte durch andere Brandabschnitte geführt werden. Beispiel: Von einer BMZ verlaufen Leitungen für den Brandabschnitt "A", in dem auch die BMZ installiert wurde. Da diese Leitungen keinen anderen Brandabschnitt durchqueren, dürften diese theoretisch als 'Nicht-E30/E90-Leitung' ausgeführt werden (sofern kein anderslautendes Brandschutzkonzept vorliegt und die Bauaufsicht (Landesbauordnung beachten) und/oder die Versicherung und/oder die Feuerwehr (Abteilung "Vorbeugender Brandschutz") nichts Gegenteiliges anordnet. Wenn von der gleichen BMZ (im Brandabschnitt A) nun Leitungen für den Brandabschnitt B durch den Brandabschnitt A verlaufen, müssen die Leitungen für Abschnitt B entweder in E30/E90 ausgeführt werden, solange sie nicht lückenlos durch automatische Melder des Brandabschnittes A überwacht werden. Soweit mein Stand aus Hamburg, es mag aber auch dabei wieder regionale Unterschiede geben! timmerboyer schrieb:So, jetzt lese bei meinen Unterlagen, das man ein T-Melder bis zu 7,5 Meter befestigen darf und ein O-Melder bis 12 Meter.Das müsste eigentlich in den Unterlagen des OT- oder MF- Melders beschrieben stehen - schlimmstenfalls gilt einfach die geringere Höhe... timmerboyer schrieb:Ein Melder blink ja alle 30sek mal, was ist das?Ööhm, welcher Melder denn nun genau??? Bei Rauchwarnmeldern (also die Batteriedinger) ist das ja als Funktionskontrolle in Ordnung, bei Meldern, die an einer 'richtigen' Zentrale hängen, ist das als Funktionskontrolle völlig unnötig (das wird über den Bus erledigt) und deutet für mich eher auf eine Störung oder Abschaltung des Ringes/Melders hin, kann das irgendwie sein??? VG Olli Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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