Telenot cryplock Leser an easy 200
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14-01-2023, 02:45
Beitrag: #9
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RE: Telenot cryplock Leser an easy 200
Es wird Euch vielleicht nicht überraschen, dass ich das anders sehe.
![]() Nehmen wir mal an, irgendein Sachverständiger wäre tatsächlich der Meinung, die oben beschriebene Anschlussart wäre "unsachgemäß". Dann ist das erstmal nur seine persönliche Meinung. In der Praxis muss er dieses Urteil aber auch sachlich nachvollziehbar begründen können und ggf. auch auf gegenteilige Meinungen in der Form antworten, dass am Ende der Richter sagt: "Stimmt. Das kann ich gut nachvollziehen und das überzeugt mich. Der Errichter hat nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet und genau dieser eine Fehler hat jetzt den Einbruch ermöglicht." Um bei diesem ganz konkreten Beispiel zu bleiben: Ja, Telenot schlägt in der technischen Beschreibung eine bestimmte Anschlussart vor, wie man es machen kann. Aber was steht denn da im Detail? Es gibt an der Zentrale die frei parametrierbaren Ausgänge LED1, LED2 und SU1. Und in der Doku zum cryptlock steht wörtlich, dass er "im Regelfall durch einen frei programmierbaren Ausgang" angesteuert wird. An keiner Stelle steht "muss", "darf nur" oder sowas. Es ist nur der "Regelfall". Es gibt auch keine Norm, die zwingend vorschreibt, das beim schärfen einer EMA diese 3 mal orange blinken muss und dabei einen langen Piepton von sich geben. Natürlich ist es der einfachste Weg, es einfach so zu machen, wie Telenot vorschlägt. Wenn ich mir nicht sicher bin oder mich nicht gut genug auskenne, dann ist es sicherlich auch eine gute Entscheidung, sich an diesen Vorschlag zu halten. Wenn ich aber weiß ich tut und zuverlässig einschätzen kann, dass ich gerade keinen Mist baue, dann kann ich es auch anders machen. (Ist doch wie bei den ganzen Normen: Ich kann ohne Probleme von der Norm abweichen, wenn ich auf anderem Wege das Schutzziel genauso gut erreiche.) Zurück zu unserem Gerichtsprozess: Wenn ich jetzt als Errichter totalen Mist gebaut habe und die cryptlock-Datenleitung mit der Kaffeemaschine verbunden und deswegen die Anlage einen Totalausfall hatte... Dann wird mich der Richter zurecht verknacken und ich sollte mir wirklich mal überlegen ob ich den richtigen Job gewählt habe. Wenn ich aber einfach nur die rote LED weggelassen habe, weil mir eben die eine Ader fehlt und irgendein Sachverständiger vor Gericht versucht zu begründen, dass das Fehlen der roten LED irgendwas mit dem Einbruch zu tun hatte, dann wird dieser Sachverständige sich wahrscheinlich ziemlich lächerlich machen. Und wenn sowas öfter passiert, wird dieser "Sachverständige" bald wesentlich mehr Freizeit haben. (14-01-2023 01:07)peteralarm schrieb: Es gibt nur einen richtigen Weg: Sorry, wenn ich da nun wieder anecke... ![]() Das ist so schlicht nicht korrekt! PS. Ist das nicht eigentlich genau der Unterschied zwischen einem Teiletauscher und -zusammenstöpsler auf der einen Seite und einem Fach-Errichter auf der anderen? Der Teilestöpseler steckt einfach nur gekaufte Sachen exakt nach Vorschrift zusammen (und lässt am besten auch alle Einstellungen auf Default). Der sagt dem Kunden dann eben: "Geht nicht! Da brauchen wir noch ein zusätzliches Teil für 300 €" Der Fach-Errichter mit entsprechender Ausbildung und eben dem Fachwissen über die Details der Anlage kann dem Kunden aber auch spezielle Lösungen für spezielle Probleme anbieten und vielleicht auch mit 2 Adern weniger einer gute und zuverlässige Lösung finden ohne die Wand aufzureißen. Genau diese Fähigkeit und das Wissen so etwas abzuschätzen und zu entscheiden macht doch den Fach-Errichter aus. Zusammenstöpseln kann jeder. Oder? ![]() |
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