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Erklärung zu einer Google Bewertung zu meinem Unternehmen
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07-09-2023, 12:02
Beitrag: #15
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RE: Erklärung zu einer Google Bewertung zu meinem Unternehmen
Zitat:Und dann schaust ob Du evtl. Schadensersatz geltend machen kannst. Ganz schweres Thema ... Wie will man bei so einer Rufschädigung den Umfang des Schadens beziffern ![]() In Amerika würde sich das sich eher rechnen, in Germany muss man vermutlich noch die Umsätze vor und nach der "Google-Würdigung" offen legen und einer von der IHK/HWK muss dann als Sachverständiger gehört werden ... ![]() Was den immateriellen Firmenwert betrifft, die Mund-zu-Mund-Propaganda, ... ist dann noch mal eine ganz andere Seite. Die kann man nicht aus den Büchern entnehmen. So, wie der vermeintliche Bewerter den Errichterbetrieb von ssb-security bewertet hat, ist das schon unterirdisch. Ich weiß auch nicht, wie viele positive Bewertungen erforderlich sind, um die eine "böswillig" abgegebene negative Bewertung wieder auszumerzen. Da hilft vermutlich nur die Veröffentlichung eines Urteils ![]() Es ist eben das angeblich anonyme Internet, was vielerorts Leutchen zu Äußerungen verleitet, die bei Face-to-Face niemals verlautet würden. Kinderstube und Anstand sind in dem Moment des Postens vergessen. Leider vergisst das Internet kaum was und irgendwo sind einmal gemachte Äußerungen immer noch im Umlauf, auch wenn sie gelöscht werden sollten. Ich wünsche ssb jedenfalls, dass er die Reputation wiedererlangt, die ihn als freundlichen, günstigen, korrekten, stets Hilfe leistenden und umfangreich beratenden Spezialisten mit enormer Sachkenntnis auszeichnet. ![]() Ich bin gespannt ... Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben!
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Firmenwert betrifft, die Mund-zu-Mund-Propaganda, ... ist dann noch mal eine ganz andere Seite. Die kann man nicht aus den Büchern entnehmen. So, wie der vermeintliche Bewerter den Errichterbetrieb von ssb-security bewertet hat, ist das schon unterirdisch. Ich weiß auch nicht, wie viele positive Bewertungen erforderlich sind, um die eine "böswillig" abgegebene negative Bewertung wieder auszumerzen. Da hilft vermutlich nur die Veröffentlichung eines Urteils 


