Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
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06-10-2013, 13:20
Beitrag: #2
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RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Hallo,
eine VDS-Attestierung darf nur die Errichterfirma vornehmen, d.h. nur wer errichtet darf attestieren. Da deine Firma anscheinend keine VDS Anerkennung besitzt, darfst du weder errichten noch an der (dann errichteten Anlage) Service oder Wartungsarbeiten durchführen. Das Attestieren einer fremderichteten Anlage ist nicht erlaubt und wird hart bestraft, bis hin zur Aberkennung der Zulassung. Kurzgefasst, es führt kein weg dahin ohne Anerkennung. gruss der Elektrickser Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten! |
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Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - dramar - 06-10-2013, 11:50
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - elektrickser - 06-10-2013 13:20
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - dramar - 06-10-2013, 17:45
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - Alarmservice-Hamburg - 06-10-2013, 14:52
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - Funkalarmprofi - 06-10-2013, 19:19
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - Alarmservice-Hamburg - 06-10-2013, 21:30
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - evertech - 06-10-2013, 16:32
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - evertech - 06-10-2013, 18:23
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - Funkalarmprofi - 06-10-2013, 22:13
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