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Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
06-10-2013, 16:32
Beitrag: #4
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Kurz und Bündig: "NEIN"
Tust du es trotzden brauchst ne Menge Kohle. Den seine Versicherung wird sicher nicht zahlen.
Aber dein Kunde wird im Regress durch seinen Anwalt auf dich losgehen. Mitunter ist dann auch noch ein Einbruchsopfer. Na dann Prost-Mahlzeit.
Daher; nicht jedes Geschäft ist ein Geschäft.
Die einzige Möglichkeit die auch ich sehe ist der Vorschlag von Alarmservice-Hamburg. Ansonsten lass mal schön die Finger davon. Cool

Nachfrag:
Bist ja nach deinem Schreiben zu beurteilen ein selbstständiger Unternehmer. Wieso machst du keine Zertifizierung ?

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - evertech - 06-10-2013 16:32

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