Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
03-12-2023, 14:19
Beitrag: #3
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Rein rechtlich spricht da wohl nichts dagegen, solange es keine baurechtlichen oder versicherungsseitige Vorgaben gibt. Persönliche Haftung greift als Angestellter auch nur bei grober Fahrlässigkeit, strafrechtlich bei Personenschäden auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Ob bei einer nickt vorgeschriebenen BMA aber ein Personenschaden bei Brand mit verzögerter Alarmierung überhaupt eine strafrechtliche Konsequenz des Errichters bzw. hier Hausmeister anzunehmen ist, ist aber imho auch zu bezweifeln. Ohne die freiwillige BMA wäre es ja auch passiert und diese war nicht vorgeschrieben und hat den Schaden auch nicht verursacht.

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

Aktuell: Technik und Planung bei www.plusalarm.de
- Hier privat unterwegs. -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - AaronK - 03-12-2023 14:19

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
  Daitem oder Telenot für den Elektriker Andreas Elektro 6 6.600 10-04-2015 08:11
Letzter Beitrag: Funkalarmprofi



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste