Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
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03-12-2023, 14:19
Beitrag: #3
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RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Rein rechtlich spricht da wohl nichts dagegen, solange es keine baurechtlichen oder versicherungsseitige Vorgaben gibt. Persönliche Haftung greift als Angestellter auch nur bei grober Fahrlässigkeit, strafrechtlich bei Personenschäden auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Ob bei einer nickt vorgeschriebenen BMA aber ein Personenschaden bei Brand mit verzögerter Alarmierung überhaupt eine strafrechtliche Konsequenz des Errichters bzw. hier Hausmeister anzunehmen ist, ist aber imho auch zu bezweifeln. Ohne die freiwillige BMA wäre es ja auch passiert und diese war nicht vorgeschrieben und hat den Schaden auch nicht verursacht.
Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik Aktuell: Technik und Planung bei www.plusalarm.de - Hier privat unterwegs. - |
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Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - Kalandris - 03-12-2023, 13:06
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - angos_ - 03-12-2023, 13:33
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - AaronK - 03-12-2023 14:19
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - funkistnichtalles - 03-12-2023, 14:29
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - HDHunt - 04-12-2023, 09:46
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - AaronK - 04-12-2023, 15:51
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