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Brandalarm per Drahtzone
12-02-2024, 09:35
Beitrag: #11
RE: Brandalarm per Drahtzone
Zitat: Und nein, die Anlage soll keine DIN erfüllen, es ist ja keine durch Behörden vorgeschriebene Anlage
Solange du zusätzlich RWM hinhängst, denn die sind gesetzlich gefordert: §48 Abs 4 ThürBO. Ist zwar in dem Fall nicht explizit im Rahmen der Baugenehmigung gefordert, aber eben eindeutig nach ThürBO. Also nicht behördlich, aber gesetzlich vorgeschrieben.

Rauchwarnmelder ist ein genormtes Bauprodukt nach EN14604, womit ein Rauchmelder nach EN54 eben nicht unter den Begriff aus der ThürBO fallen kann. Wie fina bestätigt, sind bei entsprechender Ausführung wohl durchaus behördliche Ausnahmen möglich (ob in jedem Bundesland? Kein Plan). In Thüringen könnte die Bauaufsichtsbehörde nach §66 eine Ausnahme zulassen, wird sie aber bei DIY definitiv nicht.

(Pronomen: er/ihm)
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Brandalarm per Drahtzone - BH-KW! - 11-02-2024, 22:10
RE: Brandalarm per Drahtzone - AaronK - 11-02-2024, 22:38
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