Wenn das gesamte Sicherheitskonzept versagt
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18-02-2024, 13:21
Beitrag: #10
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RE: Wenn das gesamte Sicherheitskonzept versagt
...beweis mal, dass die Werkstatt die Beifahrertür NICHT geprüft hat.
Das wird schwierig werden - Punkt 1 Punkt 2: Das Deponieren des Schlüssels im Handschuhfach im (verschlossenen) Auto wird vermutlich Seitens der Versicherung amindestens als Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden (=nicht Leistungspflichtig). Täter gucken bestimmt immer in "übliche Stellen" im PKW. Und das Handschuhfach dürfte die erste Stelle sein, wo man Toröffner, Schlüssel, Kfz-Papiere entdecken wird. Kenntnis über Verwendung eines EMA-Transponders vom entdeckten Schlüsselbund: Nun, unbeleckt ist der "werte Herr" ja offenbar nicht. Und nen Transponderboard ist ja nicht so schwer zu identifizieren. Eine durchschnittlich begabte Person wird die Funktion eines EMA-Transponders herausfinden. Bleibt das Stichwort "Augenblicksversagen", in jedem Fall zügig einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen, damit der finanzielle Schaden möglichst gering gehalten werden kann. Ergänzend vielleicht noch der Hinweis, ob es versicherungstechnisch betrachtet nicht angeraten ist, diesen Beitrag hier auf nicht öffentlich findbar zu stellen oder gar ganz rauszunehmen, bis der Fall abgeschlossen ist. Nur so als Tipp. |
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