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Gesetzliche Rauchmelderpflicht
18-01-2008, 15:57
Beitrag: #2
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hierbei hat der Gesetzgeber leider eine Lücke klaffen lassen... Wer kontrolliert, ob wirklich Rauch(warn)melder installiert wurden??? Bei Neubauten kommt es ja ab und an noch zu Abnahmen vor Ort durch die zuständigen Behörden (Bauamt,- aufsicht), aber bei Bestandsbauten??? Hier haben tatsächlich zur Zeit nur die Versicherer eine kleine Möglichkeit, steuernd einzugreifen - nämlich über die Zahlungsverweigerung im Schadensfall, wenn keine Melder installiert waren...
Das ist definitiv zu wenig, hier muss der Gesetzgeber nachbessern und entsprechende Kontrollinstanzen berufen (z.B. Schornsteinfeger, die sind sowieso mindestens einmal im Jahr für die Heizungskontrollmessungen im Haus, aber das wäre wohl zu einfach gedacht)!

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
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Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Werner - 04-10-2007, 12:54
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Ollik - 18-01-2008 15:57
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Werner - 20-01-2008, 22:21

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