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Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
04-01-2014, 15:53
Beitrag: #1
Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
Schrille Überschrift, gebe ich zu, aber ich frage deshalb:

Ich habe im Haus einen Safe mit Explosivstoffen, die darf ich auch haben und lagern, u. a. liegt da hin und wieder bis zu 1 kg Schwarzpulver nebst anderen explosiven Stoffen.
Jetzt wurde bei bekannten eingebrochen, der Safe mit Plasmabrenner aufgeschnitten.
Wenn das einer bei mir macht, weil er meint da wäre Geld drin, dann dürfte die dann folgende Explosion ihn sicher töten. Da reichen im Safe schon 100g. Ich habe nach Vorschrift Gefahrenaufkleber dran, auch ein Schild auf dem in 5 Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch) steht, was da drin ist. Auch ein durchgestrichener Schweißer ist drauf.
Es könnte aber jemand für einen Bluff halten und dennoch ansetzen.

Die Frage ist, was passiert wenn da in diesem Fall einer zu Tode kommt? Bin ich dann haftbar zu machen?

Pixo
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Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt? - Pixopax - 04-01-2014 15:53

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