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Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
24-06-2014, 07:26
Beitrag: #7
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Also wenn du die r2 nicht hast, gehe ich davon aus das du kein errichter bist. daher darfst du nach r2 gar nicht installieren ;-).

also schön an den errichter halten. der muss es ja unterschreiben :-)

warum musst du sie überhaupt nach öve abnehmen und nicht nach vsö?
wer verlangt denn das von dir?
welche klasse?
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RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2 - PTSS - 24-06-2014 07:26



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