Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
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24-06-2014, 07:26
Beitrag: #7
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RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Also wenn du die r2 nicht hast, gehe ich davon aus das du kein errichter bist. daher darfst du nach r2 gar nicht installieren ;-).
also schön an den errichter halten. der muss es ja unterschreiben :-) warum musst du sie überhaupt nach öve abnehmen und nicht nach vsö? wer verlangt denn das von dir? welche klasse? |
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Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2 - active - 23-06-2014, 20:15
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2 - Alarmservice-Hamburg - 23-06-2014, 20:25
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