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Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
19-05-2015, 19:19
Beitrag: #2
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
Hallo,

vorab: Kannst Du bitte den Beitrag, auf den Du Dich beziehst verlinken. Ich finde ihn nicht.

Nun bin ich ja kein Jurist. Ich denke aber, dass es äußerst schwierig sein wird, jemanden für einen Einbruch haftbar zu machen, weil man ja sicher keinen Vertrag abschließt, in dem man "Einbruchfreiheit" zugesichert bekommt.

Kauft man eine Anlage und installiert selbst, hat man lediglich einen Kaufvertrag abgeschlossen, mit den üblichen Gewährleistungen. Kommt es hier nachweislich zu einem Defekt, erstreckt sich die Gewährleistung auf die Fehlerfreiheit des Produktes. Das defekte Teil wird ersetzt, Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Baut ein Errichter die Anlage, schließt man üblicherweise einen Werkvertrag, bei dem der Errichter neben der Gewährleistung der Bauteile auch ein funktionierendes "Gesamtwerk" schuldet und dies innerhalb des Gewährleistungszeitraums sicherzustellen hat. Ein Streitfall hierbei ist oft der zu installierende Überwachungsumfang. Der Kunde verzichtet aus Kostengründen gern auf Überwachungsmaßnahmen. Nutzt dann ein Einbrecher eine solche Schwachstelle, ist die Rechtslage ziemlich klar.

Eine Anlage ist durch den Facherrichter nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Sie ist aber durch den Kunden ebenso nach diesen Regeln zu betreiben. Dies schließt auch regelmäßige Wartungen ein. Kommt es nun zu einem Einbruch, wird es dem Facherrichter leichtfallen, nachzuweisen, dass eine Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik installiert wurde. Wünschte der Kunde aus Budgetgründen Einschränkungen, hat der Facherrichter dies dokumentiert und hat das Dokument parat. Der Kunde sollte nachweisen können, dass regelmäßige Wartungen stattgefunden haben.

Solche Fälle werden aber kaum genau geklärt werden können, da ja dafür direkt nach dem Einbruch ein Beweissicherungsverfahren mit z.B. Beschlagnahme des Speichers der Anlage etc. notwendig wäre.

Daher halte ich es kaum für denkbar, Haftungsansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Gruß Jörg
________________________________________________________
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RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Time_to_wonder - 19-05-2015 19:19

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