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Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
27-05-2015, 19:13
Beitrag: #7
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
Vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten!Smile

Der Link von ollik ist genau der richtige.
http://www.alarmforum.de/Thread-Einbruch-Anlage-versagt
-> In diesem Beitrag wird auch nichts von Ersatzansprüchen des Geschädigten erwähnt.

Ist jemandem ein solcher Fall, von "Versagen" einer Alarmanlage und Klage des Betreibers gegen den Verkäufer, bekannt?

D.h. mit Ausschluss der Haftung für Diebstahl in den AGB`s und unterschriebenem Abnahmeprotokoll des Kunden ist man gut für solch einen eventuellen Fall gut aufgestellt?

Vielen Dank an alle und Grüße
Gernico
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RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Gernico - 27-05-2015 19:13

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