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Oasis 80 als Personen-Warnanlage
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08-06-2015, 10:04
Beitrag: #3
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RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
Hallo Jörg,
vielen Dank für die Antwort. Zunächst war mir nicht klar, dass das OASIS 80 eine Funkbastelei ist ;-) Im Ernst: Die Gefährdungsbeurteilung lt. ASR A 2.2 hat ergeben, dass in diesem Objekt keine geeignete Möglichkeit zum Auslösen eines Räumungssignales besteht: 5.1 Branderkennung und Alarmierung (1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. sowie: (3) Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind z. B.: - Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber(z. B. Hupen, Sirenen), -Hausalarmanlagen, -Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS), -Optische Alarmierungsmittel, -Telefonanlagen, -Megaphone, -Handsirenen, -Zuruf durch Personen oder -Personenbezogene Warneinrichtungen. Eine BMA ist nicht vorgesehen/vorgeschrieben, es geht tatsächlich nur um die Warnung von Personen. Wenn andere Auflagen in einem BS-Gutachten (eigentlich Brandschutzkonzept) existent wären, wäre die Firma nicht in Betrieb (Gebäude besteht nicht erst seit Kurzem) Die ursprünglichen Fragen bestehen also nach wie vor. Gruß Hansi |
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