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Anforderungen EN 50131 Kl 2. / VDS-A
24-07-2009, 22:55
Beitrag: #3
RE: Anforderungen EN 50131 Kl 2. / VDS-A
Moin Moin, W889!

Wersch hat dir ja schon einen guten Umriss gezeichnet, wie ich finde - Danke dafür @ Wersch!

Ich möchte noch ein paar weitere Punkte anführen, die u.a. dafür sorgen, dass auch die Firma, bei der ich angestellt bin, keine VdS-Zulassung besitzt:
Der deutsche Markt ist ja dafür berüchtigt, dass dort alles noch besser (strenger) kontrolliert wird als im europäischen Ausland, deshalb trägt die EN wohl sicher wieder einige laschere Reglementierungen zur Schau (ohne dass ich jetzt wirklich den genauen Wortlaut beider Schriften miteinander verglichen habe! *grins*) als die 'überholten' VdS-Vorschriften...

VdS-zertifizierte Anlagen müssen (eigentlich) auch von ebenso zertifizierten Fachleuten errichtet werden - diese VdS-Zulassung ist personengebunden und kostet den Firmeninhaber eine Stange Geld z.B. für die Ausbildung und Prüfung(en) des Personals, eine weitere Voraussetzung für die VdS-Zulassung einer Firma (bzw. eines oder mehrerer Mitarbeiter) ist zum Beispiel ein Qualitätsmanagementsystem mit Zulassung nach ISO9001 (oder 9002???, weiß ich gerade nicht genau, sorry), das alleine ja schon auch nicht gerade günstig zu bekommen ist und auch jedes Jahr wieder überprüft wird/werden kann. VdS-Errichter müssen dann auch im Jahr eine bestimmte Anzahl VdS-konformer Anlagen nachweisen, die dann vom VdS auch überprüft werden können/dürfen, es erfolgt also quasi jedes Jahr eine neue Gesellen- oder sogar schon Meisterprüfung (natürlich jedes Mal kostenpflichtig *g*)...

Es ist also für viele (gerade kleinere) Firmen eine reine Geldfrage, sich die VdS-Zulassung zu beschaffen oder eben lieber doch nicht - wir als Firma haben einfach zu wenig Alarmaufträge im Jahr, als dass sich dieser Zertifizierungsmarathon für uns rechnen würde...
Allerdings errichten auch wir Anlagen, die durchaus vom jeweiligen Versicherer abgesegnet sind und auch mit Prämienvorteilen für den Versicherten einher gehen - das ist eine reine Verhandlungssache mit dem Versicherer des zu schützenden Objektes!

Allerdings achten wir auch darauf, zum größten Teil Komponenten einzubauen, die eine Gerätezulassung des VdS besitzen - die Kosten dafür hat zuerst mal der Hersteller 'am Bein' (der gibt diese 'Mehrkosten' natürlich an uns Errichter weiter), aber so kann auch ich sicher sein, dass die Komponenten (z.B. Bewegungsmelder oder Fensterkontakte) zumindest schon einmal auf einem scharfen Prüfstand waren und dadurch die Gefahr eines Falschalarms deutlich geringer wird als bei irgendwelchem Baumarktschxxx...!
Bei den Einbruchmeldezentralen allerdings verzichten wir mittlerweile auch oft auf eine VdS-Gerätezulassung, da im privaten Segment leider alles nur noch über den Preis läuft - würde ich jetzt auch noch ausschließlich VdS-zugelassene Zentralen verwenden, würde ich keinen Auftrag mehr generieren können, weil ich einfach auf dem Markt zu teuer wäre...
Dies gilt wohlgemerkt wirklich nur für das Privatkundensegment, bei Juwelieren oder Banken z.B. werden (selbstverständlich) so hohe Anforderungen gestellt, dass man dort wohl um VdS-Zentralen ird zurückgreifen müssen, aber das ist ja auch nicht unser Hauptkundenkreis... ;o)

Also hat der Bursche von der kriminaltechnischen Beratungsstelle schon insofern Recht mit seiner Aussage, dass VdS-Errichter ein gewisses Qualitätsprädikat darstellen, allerdings heißt VdS ja auch in Errichterkreisen "Verteuert das System". Und schwarze Schafe kann man leider auch unter VdS-Errichtern antreffen!

Weiterhin ist auch eine VdS-Anlage 'nur' eine EinbruchMELDEanlage, Einbrüche verhindern kann eine Anlage höchstens durch Abschreckung im Sinne von: "Guck mal Ede, da hängt eine Sirene draußen dran, dann steigen wir lieber beim Nachbarn ein, der hat keine..."
Es sollte also bei der Projektierung (durch Fachleute, keine Heimwerker bitte!) an einem Objekt immer ein Gesamtbild entworfen werden, das aus einer Einbruchmeldeanlage, mechanischen Sicherungen wie z.B. Gitter, den sogenannten Pilzkopfverriegelungen oder wenigstens abschließbaren Fenstergriffen und entsprechender einbruchhemmender Verglasung bestehen sollte. Letztere wird landläufig auch ganz gerne mal als 'Panzerglas' bezeichnet, fachgemäßer jedoch als 'A1- Verglasung' (= Widerstandsklassifizierung A1) oder auch einfacher als VSG (= Verbundsicherheitsglas, besteht wie die Frontscheiben in Autos aus zwei Glasscheiben mit einer einlaminierten stabilen Folie dazwischen, um ein Zersplittern zu verhindern).

Lass doch einfach mal einen Facherrichter zu dir kommen und ein Angebot erstellen, dann hast du einen schönen Überblick, wo die Unterschiede in der Aufmerksamkeit liegen zwischen dem Mann von der kriminaltechn. Beratungsstelle und einem Techniker aus der Praxis. ;o)

Noch ein Tipp zum Schluss: meiner Auffassung nach kann eine Einbruchmeldeanlage nur 'richtig' funktionieren, wenn diese auch an eine (VdS-zertifizierte, da kommt es bei mir wieder durch! *grins*) Notruf- und Serviceleitstelle ('Wachdienst') angeschlossen (= aufgeschaltet) ist, das kostet zwar pro Monat einen gewissen Betrag, aber man kann immer sicher sein, dass ein fachkundiger Jemand auch bei längerer Abwesenheit der Anlagennutzer z.B. wegen Urlaub oder Kur, das Objekt überwacht und ggf. die richtigen Maßnahmen ergreift.
Die vermeintlichen Alternativen (z.B. "Ich lasse die Anlage einfach mein Handy anrufen, das kriege ich dann ja selbst mit") weisen in meinen Augen diverse Mängel auf:
- Funkversorgung Handy unterwegs?
- Mailbox eingeschaltet? Dann empfängt eventuell diese den Alarm und nicht der Handybesitzer!
- Welcher Depp piept mir denn da ins Ohr (wenn man mal drei Jahre lang nichts von seiner Anlage gehört hat), will der mir ein Fax schicken?
- Was tue ich bei einem Alarm, betrete ich selbst todesmutig mein Objekt oder überlasse ich das lieber dem ausgebildeten Personal wie dem 'Wachschutz' oder der Polizei?
Und diese Liste könnte ich fast beliebig fortführen... ;o)

Mein Fazit (na endlich!!! *grins*):
Eine Einbruchmeldeanlage mit möglichst VdS-zertifizierten Geräten/Komponenten und einer Aufschaltung auf ein Wachunternehmen vom Fachmann (der nicht zwingend VdS-zertifiziert) projektieren und errichten lassen und 'nebenbei' auf mechanische Sicherungen setzen und am besten noch im Zuge einer eventuell sowieso fälligen Fenstersanierung einbruchhemmende Verglasungen einsetzen lassen!


So, ich hoffe, meine Seitenschinderei konnte dir weitere Einblicke in die eigentlich sehr interessante Einbruchmeldetechnik (und deren Umfeld) geben und hat nicht eher noch zur Verwirrung beigetragen...
Wenn du weitere Fragen hast, stell sie einfach, dafür sind wir ja da, okay?!

Mit freundlichen Grüßen,
Olli

w889 schrieb:Gemäß Prospekt erfüllen die Indexa Funk-EMA`s ja die „strengen Anforderungen“ der EN 50131 Klasse 2 – was heißt das denn eigentlich genau?

Gemäß letti entspricht ja auch seine Infraschall-EMA der EN 50131 Klasse 2…

Was fehlt denn eigentlich den Indexa-Anlagen für die VDS-A Zertifizierung?

Hintergrund meiner Frage: Ich war die letzten Tage mal bei der kriminaltechnischen Beratungsstelle. Der sehr nette und in meinen (Laien-)Augen auch sehr kompetente Mann, hat sich da ganz klar geäußert, WENN EMA dann unbedingt auf die VDS-A Zertifizierung achten oder das ganze lieber sein lassen…

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RE: Anforderungen EN 50131 Kl 2. / VDS-A - Ollik - 24-07-2009 22:55

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