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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 11:18
Beitrag: #3
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(13-07-2015 10:38)evertech schrieb:  Hol dir einen Brandschutzexperten vom Bauamt zum Lokalaugenschein. Der wird das anhand der vorangegangenen Genehmigungen und der jetzigen Verwendung entsprechend beurteilen können. Wenn dann wirklich was nicht passt brauchst nicht selber mit dem Vermieter herumdiskutieren. Da kommt dann einfach ein Briefchen und das wars.


Ja danke, hatte auch schon daran gedacht. Nur dann befördere ich das Mietverhältnis in die Eiszeit - was ich vermeiden wollte ;-)
VG Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 11:18



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