Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
|
13-07-2015, 13:16
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
.... Nur dann befördere ich das Mietverhältnis in die Eiszeit - was ich vermeiden wollte ;-)
Das ist es ja schon. Nur du hast es noch nicht gemerkt. ![]() Glaubst das sich das Verhältnis nicht verschlechtert wenn du ihn ständig annörgelst. Vielleicht weis er es schon und hat schon Auflagen die bis jetzt nicht erfüllt sind. Also auf zum Bauamt sonst kanns teuer werden. Recht auf Sicherheit hat doch jeder. Wenn er das nicht einsieht zieh gleich wieder aus. Dann hat er für ein Menschenleben sowieso nichts über und geht für Geld über Leichen. 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste