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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 14:35
Beitrag: #6
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(13-07-2015 13:16)evertech schrieb:  .... Nur dann befördere ich das Mietverhältnis in die Eiszeit - was ich vermeiden wollte ;-)

Das ist es ja schon. Nur du hast es noch nicht gemerkt. Cool
Glaubst das sich das Verhältnis nicht verschlechtert wenn du ihn ständig annörgelst.
Vielleicht weis er es schon und hat schon Auflagen die bis jetzt nicht erfüllt sind.
Also auf zum Bauamt sonst kanns teuer werden. Recht auf Sicherheit hat doch jeder. Wenn er das nicht einsieht zieh gleich wieder aus. Dann hat er für ein Menschenleben sowieso nichts über und geht für Geld über Leichen.

Hallo, erstmals besten Dank für die Antworten. Einige wichtige Argumente habe ich mir schon raus gezogen. Da kommt man als Laie erst mal nicht drauf. Insgesamt wird es aber ein wenig hart mit euren Meinungen. Obwohl ihr bestimmt Recht habt.
Ich kann da nicht einfach ausziehen - renoviere das Teil seit über einem Jahr. Und direkt mit rechtlicher Keule zuschlagen wollte ich auch nicht. Ich habe mir wie gesagt hier Stichpunkte genommen und werde den Vermieter noch mal, mit Frist der Nachbesserung, auffordern zu reagieren. Danke zusammen. VG Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 14:35



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