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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 18:01
Beitrag: #10
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(13-07-2015 17:48)evertech schrieb:  Da möchte ich mich jetzt nicht unbedingt festlegen. Den es gibt schon so manche krumme Genehmigungen. Aber rechtlich gesehen soweit ich noch in Erinnerung habe ist ein Heizraum erst einer wenn eine Kesselleistung von über 50 kW vorhanden ist und dann muss die Tür in Fluchtrichtung nach außen aufgehen. Bei einem Mietsgebäude wird wohl diese Leistung sicher erreicht sein.

Hallo danke! Ich meinte eigentlich meine Haupttür die geht nach außen auf. Kannst du mir sagen ob das Pflicht ist?

Du musst dir das folgenderweise vostellen: Auf meinem Flur gehen im rechten Winkel zwei Türen ab, die vor Kopf ist meine Haupttür, direkt links davon ist die Heizungsraumtür - beide gehen nach außen auf. Rein technisch behindern sich beide Türen, wenn sie offen sind.
Also immer wenn der Heizungstechniker da ist und die Tür offen stehen hat, schlagen beide Türen zusammen wenn ich rausgehe.
VG Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 18:01



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