Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
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14-07-2015, 15:31
Beitrag: #21
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RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Ganz was anderes. Sag mal bist du da im Untergeschoss ohne natürlichen Tageslicht? Wenn ja, geht das bei Arbeitern überhaupt noch vom Arbeitnehmerschutz? Mir ist da so ein Fall in Erinnerung. Aber das war im Ösiland. Da gab es für eine Werkstätte des Betriebselektrikers keine Genehmigung.
11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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