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Standartlösung für Garagen
17-08-2015, 21:13
Beitrag: #5
RE: Standartlösung für Garagen
Garage? Werkstätte ?
Für den Privatmann würde ich sagen; egal welche Anlage. Eine entsprechende Drahterweiterung in die Garage und gut iss. Nur die Sachlage nimmt hier eine ganz andere Gestalt an. Du verwendest eine Garage als gewerbliche Produktionsstätte mit möglichen Zugang von Fremdpersonen.
Da greift doch völlig was anderes. Hier sind wir bei Betriebsstätten und Anlagengehehmigung mit entsprechend Behördlichen Auflagen angekommen, welche bei Absaugungen die Stilllegung dieser und das Schliessen von Brandschutzklappen fordert. Sowie Notbeleuchtung und abstellen der Maschinen.
Als Privatmann ist es möglich viele Dinge zu tun für welche man keine behördliche Genehmigung hat. Nur bei einem Unternehmen kannst so etwas streichen. Du brauchst zumindest für deine Betriebswerkstätte, auch wenn sie sich in der Garage befindet einen Errichter der mitunter die Brandschutzsache einbindet und diese regelmäßig wartet. Sollte da mal was im Feuer aufgehen und du hast einen Verletzten oder sogar Toten dann bedienst du in Singsing die CNC Maschine selber. Kurz gesagt; Vollpension mit Gitterblick.
Genau so ist es auch mit der Elektro Installation. Da gehören auch Fachleute her die eine behördliche Genehmigung für ihr Handwerk haben. Die wissen von sich aus welche Mindestvorschriften einzuhalten sind damit hier nicht was schief läuft. Wie schon erwähnt die Beleuchtung. Wenn jemand durch den Stroboskopeffekt eine Verletzung hat wird echt gesucht wer schuldig ist. Da geht's unter Umständen um jede Menge Geld von der Versicherung. Zweimal hast schon Glück gehabt. Beim dritten Mal kommt es meistens echt dicke. Den gesetzlich genau betrachtet darfst nicht mal eine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen. Also sei vernünftig; Lass zumindest die Betriebliche Seite von Fachfirmen ausführen und verwende dazu, wenn schon alles zu teuer, eine extra Gefahrenmeldeanlage mit Servicevertrag. Im Wohngebäude kannst dann immer noch den DIY raus lassen.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
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RE: Standartlösung für Garagen - evertech - 17-08-2015 21:13

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