Meisterpflicht
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20-12-2015, 16:36
Beitrag: #1
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Meisterpflicht
Hallo
Ich wollte nächstens Nebengewerbe mit Verkauf und Instalation von Alarm und Videoüberwachungsanlagen im privaten und kleinhäuslichen Bereich anstossen. Nach umfangreicher Internetrecherche und Anrufen beim HWK war ich fest der Überzeugen dass dies kein zulassungspflichtiges Handwerk wäre. Nun bin ich bei IHK auf folgendes Dokument gestossen. https://www.weingarten.ihk.de/blob/rvihk...2-data.pdf http://www.dbovg.niedersachsen.de/jporta...romHL=true Da ist mir Schuppen von Augen gefallen. Was ist das für ein Sch...ss!!! Laut diesem Dokument wäre eigentlich jede Tätigkeit meisterbriefpflichtig. z.B Punkt 1.e Infrarotbewegungsmelder : Soweit - was häufig der Fall sein wird – Infrarotbewegungsmelder in ein Gesamtkonzept eingebunden sind, handelt es sich um zulassungspflichtiges Handwerk. Aber Hallo, jeder IR Melder ist in einem Gasamtkonzept eingebunden. Sonst machts da wenig Sinn. Oder darf ich nur Stand-Alone IR hinmachen. Oder auch 8. Sprechanlagen ...ist es erforderlich, umfangreiche Kenntnisse der Leitungs- und Verteilungstechnik sowie der Elektrizitätslehre, Elektrotechnik, Elektroakustik und Impulstechnik zu haben Auf welchem Mist ist denn das gewachsen. Nehmen wir z.B. Gira ZweiDraht Bus System. Da ist es doch alles vorgegeben und idiotensicher. Bin für jedes Info dankbar... |
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