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Bewegungsmelder mit Kamera
25-02-2016, 17:34
Beitrag: #4
RE: Bewegungsmelder mit Kamera
Was wäre eine Diskussion, ohne Gegenmeinung...? Angel

Ich bin der Meinung, daß eine gute EMA wirklich nur bei Gefahr auslöst (bzw. auslösen sollte). Dann ist es Aufgabe der NSL (Notruf Service Leitstelle) die Intervention einzuleiten. Gleiches gilt bei Aufschaltung zum Handy. Also unverzüglich.

Da muss ich nicht erst warten, bis der Täter (irgendwann mal) an einem BWM mit Kamera vorbeikommt. Das kann u.U. auch nie oder zumindest deutlich verzögert sein.

In der Regel empfehle ich also BWMs in die Rückfallebene ohne Kamera einzusetzen. Aber: Es mag Situationen geben, wo auch ich es anders sehen würde, kam bisher aber nicht so häufig vor.
Könnte aber z.B. sein, wenn man nur BWMs einsetzt und auf das eigene Handy aufschaltet. Da kann die Alarmverifikation ohne Verzug stattfinden.

Das Argument von Funkalarmprofi ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen, denn da geht es ja nicht um die Intervention, sondern das Einkreisen können von Fehlern. In der Praxis habe ich aber so wenig Fehler mit BWMs, daß ich davon keinen Gebrauch mache.

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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Bewegungsmelder mit Kamera - Scott85 - 10-02-2016, 15:55
RE: Bewegungsmelder mit Kamera - heimtek - 25-02-2016 17:34

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