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Rauchmelder, Welche Zentrale
22-09-2016, 06:04
Beitrag: #9
RE: Rauchmelder, Welche Zentrale
(21-09-2016 12:14)Animal schrieb:  
Zitat:Mit einzelnen Rauchwarnmeldern mit 10-Jahres-Batterie nach DIN EN 14604 ohne BMA-Anbindung. Alles Andere ist unzulässig.
stirbt das Märchen denn nie aus?
Habe jetzt keine Lust alle Bauordnungen durchzuschauen.
Aber hier mal die BayBO
Art. 46 BayBO – Wohnungen
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Hier wird eindeutig von Rauchwarnmeldern gesprochen.
Somit ist zumindest nach der BayBO in Wohnungen eine Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern nicht ausreichend.
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RE: Rauchmelder, Welche Zentrale - Alexander79 - 22-09-2016 06:04



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