Privatgrundstueck Videoueberwachung
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30-09-2016, 11:00
Beitrag: #4
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RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung
wenn dem so ist, wie der TE beschrieben hat, hat er entweder keinen Anwalt oder eine Pflunze dabei gehabt.
Die Argumentation wurde dem Richter so in den Mund gelegt, dass er es geschluckt hat. Somit kam dieses Urteil zustande. Zur neuen Situation: wenn das System von einem Facherrichter mit Errichterbestätigung erstellt wird, gehen der Gegenseite die Argumente aus. In dem Auftrag muss die Situation beschrieben werden und die Gefahr die im Verzug ist. Die Konsequenz ist die Empfehlung des Errichters, die entstehenden Situationen zu dokumentieren und beweiskräftig zu sichern. Wenn er ganz auf Nummer sicher gehen will, mietet er das System. Somit muss die Gegenseite gegen den Vermieter klagen und dann wird es spassig. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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